Der Seco-Bericht über die Periode vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 stellt eine Verstärkung der Kontrolltätigkeit gegenüber 2006/07 fest: Mit 14’762 kontrollierten Entsendebetrieben stieg die Anzahl der Kontrollen um 33%. 29’576 entsandte Personen wurden kontrolliert, 21% mehr als 2006/07. Damit wurde fast die Hälfte aller 63 563 meldepflichtigen Entsandten und selbständigen Dienstleister kontrolliert.
Zahl der Kontrollen bei CH-Arbeitgebern leicht abgenommen
Bei den Schweizer Arbeitgebern haben die Kontrollen leicht um 1% abgenommen. Die Anzahl der kontrollierten Personen ist mit 60 793 aber um 30% gestiegen. Wie in der Berichtsperiode 2006/07 wurden die Entsendebetriebe im Baunebengewerbe mit 9944 Kontrollen am häufigsten kontrolliert (67,4% aller kontrollierten Entsendebetriebe), gefolgt von 1592 Betriebskontrollen im verarbeitenden Gewerbe (10,8%) und 1288 Kontrollen im Bauhauptgewerbe (8,7%). Bei den Schweizer Arbeitgebern wurde ebenfalls im Baunebengewerbe am häufigsten kontrolliert (3533 Betriebe bzw. 26,4% aller Kontrollen bei Schweizer Betrieben), gefolgt vom Bauhauptgewerbe (1858 Betriebe bzw. 13,9%) und dem Gastgewerbe (1492 Betriebe bzw. 11,1%).
Kantone melden 8% Lohnunterbietungen
Gemäss den Angaben der Kantone/Tripartiten Kommissionen haben 8% der kontrollierten Entsendebetriebe orts- und branchenübliche Lohnbedingungen unterboten oder gegen Lohnbestimmungen (Mindestlöhne aus Normalarbeitsverträgen) verstossen. Diese tiefe Quote hat sich trotz der gesteigerten Kontrollen gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die grosse Mehrheit der Entsendebetriebe hält die Lohnbedingungen ein. Bei den kontrollierten Schweizer Arbeitgebern sind die Lohnunterbietungen von 8% auf 4% zurückgegangen.
Paritätische Kommissionen melden 19% Lohnunterbietungen
Deutlich höhere Quoten bei den Lohnverstössen melden die Paritätischen Kommissionen, die in Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen (und damit fest gelegten Mindestlöhnen) kontrollieren. Laut den PK haben 19% der Entsendebetriebe gegen GAV-Lohnbedingungen verstossen. Diese Quote ist um 17 Prozentpunkte tiefer als im Berichtsjahr 2006/07. Die Verstossquote bei Schweizer Arbeitgebern hat von 18% auf 26% zugenommen. Dies ist erklärbar durch die detaillierteren Kontrollen bei Schweizer Arbeitgebern sowie dadurch, dass oft aufgrund konkreter Verdachtsmomente kontrolliert wird.
Verstösse gegen GAV-Bestimmungen leichter identifizierbar
Die generell höheren Verstossquoten gemäss PK sind darauf zurückzuführen, dass Verstösse gegen GAV-Lohnbestimmungen leichter identifizierbar sind. Auch eine geringfügige Unterschreitung eines GAV-Lohnes wird als Verstoss geahndet, während es im Bereich ohne GAV bezüglich der Definition der orts – und branchenüblichen Löhne einen gewissen Spielraum gibt.
Baunebengewerbe am meisten von Lohnunterbietungen betroffen
Folgende Branchen zeigen im Entsendewesen einen überdurchschnittlichen Anteil an Lohnunterbietungen: Baunebengewerbe (gemäss Kantone 11%; gemäss PK 19%), verarbeitendes Gewerbe (Kantone 9%), persönliche Dienstleistungen (Kantone 8%), Bauhauptgewerbe (Kantone 8%, PK 22%).
Lohndumping im Gesundheits- und Sozialwesen
Bei den Schweizer Arbeitgebern sind folgende Branchen gemäss Kantonen/TPK überdurchschnittlich betroffen: das Gesundheits- und Sozialwesen (9% bei 280 kontrollierten Betrieben), Coiffeursalons und Kosmetikinstitute (9% bei 681 kontrollierten Betrieben), der Personalverleih (8% bei 733 kontrollierten Betrieben), persönliche Dienstleistungen (7% bei 342 kontrollierten Betrieben) und das Bauhauptgewerbe (6% bei 872 kontrollierten Betrieben).
Reinigungsgewerbe steht schlecht da
Im Vergleich zu den von den Kantonen gemeldeten tiefen Unterbietungsquoten bei Schweizer Arbeitgebern melden die PK in folgenden Branchen hohe Anteile an Lohnverstössen: Reinigungsgewerbe (46% bei 211 kontrollierten Betrieben), Überwachungs- und Sicherungsgewerbe (45% bei 101 kontrollierten Betrieben), verarbeitendes Gewerbe (44% bei 150 kontrollierten Betrieben) und Bauhauptgewerbe (40% bei 186 kontrollierten Betrieben). Beim Personalverleih liegt die Verstossquote bei unterdurchschnittlichen 11%.
Vorschriften zu Meldeverfahren nicht eingehalten &
Die meisten Sanktionen wurden wie bisher wegen Verstössen im Bereich des Meldeverfahrens verhängt. Hier wurden 1426 Betriebe (2011 Personen) verwarnt und 1143 Betriebe (1708 Personen) gebüsst. Gegen 81 Betriebe verhängten die Kantone Dienstleistungssperren wegen nicht bezahlter Bussen bei Meldeverstössen. In Branchen ohne allgemein verbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) wurden gegen 252 Betriebe Sanktionen (diese können entweder aus Bussen oder Dienstleistungssperren bestehen) wegen Verstössen gegen die Arbeitsbedingungen oder Lohnunterbietungen verhängt.
Sanktionen: Kantonal unterschiedliche Praktiken
In Branchen mit ave GAV sind 238 Bussen, 56 Verwarnungen und 39 Dienstleistungssperren wegen Verstössen gegen Lohn- oder Arbeitsbedingungen ausgesprochen worden. Die Kantone handhaben die Verhängung von Bussen oder Verwarnungen sehr unterschiedlich. Auch die Höhe der Busse bei gleichem Sachverhalt kann sich je nach Kanton unterscheiden. Das Seco hat am 24. Februar 2009 eine Empfehlung erlassen (Sanktionenkatalog gemäss EntsG), welche zu einer gewissen Vereinheitlichung führen sollte.
90% oder mehr der Bussen bezahlt
Die Mehrheit der kantonalen Behörden berichtet, dass 90% oder mehr der Bussen bezahlt werden. Die PK hingegen geben an, dass nur rund 50% der Bussen auch tatsächlich bezahlt werden. Der hohe Anteil an erfolgreichen Einigungsversuchen (63% bei Entsendebetrieben und 86% bei Schweizer Arbeitgebern) zeigt, dass die Betriebe im Allgemeinen bemüht sind, sich vorschriftsgemäss zu verhalten.
Flankierenden Massnahmen «wirksam»
Aufgrund der vorliegenden Resultate können die FlaM insgesamt als wirksam bezeichnet werden: die Umsetzung durch die Kantone/TPK und die PK wird laufend optimiert, die Kontrollen finden flächendeckend statt. Die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen wird mit den entsprechenden Instrumenten durchgesetzt. (seco/mc/ps)