Dem Abkommen müssen auch noch der National- und Ständerat zustimmen. Die Botschaft des Bundesrates dazu liegt seit Februar vor. Die ständerätliche Vorberatungskommission hat das Geschäft schon beraten und empfiehlt Zustimmung. Die Vereinbarung ist bereits seit Anfang 2007 in Kraft, wegen der noch nicht abgeschlossenen Ratifizierung allerdings erst provisorisch. Der Sicherheitsfonds garantiert die Ansprüche von Versicherten in der beruflichen Vorsorge.
Finanzspritze der Regierung notwendig
In Liechtenstein gab es letztes Jahr einen Fall, bei dem die Versicherten um ihr Geld bangen mussten. Die Personalstiftung einer in Konkurs gegangenen Bau- und Möbelschreinerei in Schaan konnte ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Die Regierung in Vaduz musste einspringen und mit einer Finanzspritze von fast drei Millionen Franken für die Liquidität der maroden Pensionskasse sorgen. Solche Fälle werden in Zukunft über den Sicherheitsfond abgewickelt. (awp/mc/ar)