Die Flughafen Zürich AG (unique) hatte Ende 2004 ein Gesuch zur Einführung eines so genannt gekröpften (angewinkelten) Nordanflugs eingereicht. Dieser sollte zwischen 6 und 7 Uhr die täglichen Südanflüge ersetzen, die wegen der Sperrzeiten für die Benützung des süddeutschen Luftraumes erforderlich sind. Das BAZL hat dieses Gesuch nun abgelehnt. Ein solcher «Nichtpräzisionsanflug» weise gemessen an konventionellen, auf Instrumente gestützten Verfahren ein tieferes Sicherheitsniveau auf. Damit stünde er im Gegensatz zum luftfahrtpolitischen Ziel des Bundes, möglichst viel Sicherheit zu garantieren.
«Riskanter Sonderfall»
Wie das BAZL feststellt, wäre der gekröpfte Nordanflug international gesehen ein riskanter Sonderfall. Dies weil der Pilot die Maschine im Endanflug auf Sicht steuern müsste, während die Landung bei einem Präzisionsverfahren durch Radar geleitet werde. Die Kurve kurz vor der Landung stresse den Piloten. Sichtanflüge wiesen ein viermal höheres Unfallrisiko auf, schreibt das BAZL. Über Kloten operierten zudem viele Besatzungen aus fernen Ländern, die mit den lokalen Verhältnissen nicht vertraut seien. Diesen Piloten müssten Standard-Landeverfahren ohne ungewohnte Manöver angeboten werden werden.
Geringere Kapazitäten als bei Instrumentenverfahren
Zudem haben laut BAZL die Fluggesellschaft Swiss und die Flugsicherung Skyguide darauf hingewiesen, dass der gekröpfte Nordanflug geringere Kapazitäten habe als ein Instrumentenverfahren. Dies würde dazu führen, dass in der Zeit von 6 bis 7 Uhr die Verspätungen zunähmen.
500 Einsprachen
Beim BAZL sind rund 500 Einsprachen gegen den gekröpften Nordanflug eingegangen, die grossenteils ebenfalls Sicherheitsbedenken geltend machen. Die Ablehnung des Gesuchs von Unique sei nicht grundsätzlicher Natur. Ein gekröpfter Nordanflug mit Satellitennavigation wäre bewilligungsfähig.
Unique: Ablehnung des Gekröpften «unverständlich»
Unique hat die Ablehnung des Gesuchs als «unverständlich» bezeichnet. Das Gesuch habe sämtliche internationale Sicherheitsanforderungen erfüllt. Unique habe sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, Lösungen für ein alternatives Anflugverfahren auf den Flughafen Zürich zu finden, teilte die Flughafenbetreiberin mit. Die Entlastung der Gebiete mit Südanflügen zumindest teilweise zu entlasten, sei nun vorderhand nicht möglich. Für Unique ist es nicht nachvollziehbar, dass das Gesuch mit dem Argument der Sicherheit abgelehnt wurde. Im Rahmen der Gesuchsbehandlung habe die Flughafenbetreiberin mehrmals Überarbeitungen nachgereicht und mit erheblichem personellem und finanziellem Aufwand umfangreiche zusätzliche Abklärungen getroffen.
Drei Betriebsvarianten werden weiterverfolgt
Im weiteren hat der Bund entschieden, dass noch drei von ursprünglich 19 technisch möglichen Betriebsvarianten für den Flughafen Zürich weiter verfolgt werden sollen. Auf die raumplanerische Sicherung einer Parallelpiste soll verzichtet werden. Es sei unrealistisch, den Bau einer Parallelpiste in einer dicht besiedelten Region ins Auge zu fassen, schreibt das BAZL. Beträchtliche Verschiebungen bei der Lärmbelastung, der Verlust von Moorschutz- und Naturgebieten, die notwendige Verlegung von Häusern, Strassen und eines Waffenplatzes sprächen gegen das Projekt.
Diskussionen mit Deutschland halten an
Schliesslich wurde bekanntgegeben, dass der Bundesrat die Diskussion mit dem deutschen Verkehrsministerium über das An- und Abflugregime für den Flughafen Zürich fortführen will. Abgebrochen werden die Gespräche zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Der Bundesrat hat nach Angaben des Verkehrsdepartements (UVEK) nach einem Treffen mit der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel über die Benutzung des süddeutschen Luftraums diskutiert. Dabei sei er zum Schluss gekommen, dass der Ansatz einer Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nicht weiterverfolgt werden soll. (awp/mc/pg/20)