Flughafen Zürich: BGer beschränkt Anspruch auf Ostanflug-Entschädigung
Dann sehe man, ob und inwiefern der Entscheid allenfalls die Rückstellungen beeinflussen werde. Zudem seien vor Bundesgericht ja noch weitere Entscheide hängig wie etwa die Minderwertsberechtigung bei Ertragsliegenschaften und bei Bauland, sagte Zöchling. Auch die Vorhersehbarkeit weiter im Süden sei noch ein Thema. Bisher war man beim Flughafen von Entschädigungszahlungen von maximal 760 Mio CHF ausgegangen. Entnommen würde das Geld dem Fluglärmfonds. Darin befanden sich laut Zöchling Ende 2009 rund 339 Mio CHF. Gespiesen wird der Fonds täglich aus dem «Lärm-Fünfliber» sowie Landegebühren.
Bürgerprotest Fluglärm Ost: «Skandalöses Urteil»
Die Vereinigung «Bürgerprotest Fluglärm Ost» bezeichnete am Mittwoch das Bundesgerichtsurteil als «skandalös». Es zeige den Einfluss der Flughafenlobbyisten bis in die obersten Gerichtssäle. Die vom Bundesgericht anstelle einer Entschädigung propagierten passiven Schallschutzmassnahmen seien ein Feigenblatt. Denn seit nunmehr zehn Jahren warte der grösste Teil der Bevölkerung östlich des Flughafens auf längst versprochene Schallschutzfenster. Aber auch dieser Skandal interessiere das Bundesgericht nicht.
Auch Dachverband Fluglärmschutz «äusserst befremdet»
«Äusserst befremdet» über den Entscheid zeigt sich auch der Dachverband Fluglärmschutz (DVFS). Denn es werde von Privaten verlangt, dass sie die Entwicklungen im Flugverkehr seit der Einführung der Deutschen Verordnung hätten vorhersehen müssen. Dazu seien aber nicht einmal der Kanton Zürich und die Flughafengemeinden in der Lage gewesen. Nach Ansicht des Dachverbandes braucht es nun «ein Gesetz, das die Entschädigungsfrage klar regelt, griffige Lärmschutzmassnahmen sowie wirkungsvolle Lärmgebühren». (awp/mc/ps/24)