Dank guter Koordination und Zusammenarbeit aller am Flugprozess beteiligten Partner sei es gelungen, den Flugbetrieb so zu optimieren, dass Verspätungen möglichst gering gehalten werden konnten, heisst es in der Mitteilung der Flughafen Zürich AG. Als Folge der neuen Flugbetriebszeiten hätten jedoch zwei Flüge annulliert werden müssen. Am 30. Juli wurde ein Flug der Swiss International Airlines von Moskau nach Zürich in Genf abgebrochen. 29 Passagiere wurden mit einem Bus nach Zürich gebracht. Am 31. Juli wurde ein Flug der Vueling Airlines International nach Santiago de Compostela gestrichen. Von der Annullation betroffen waren rund 330 Passagiere. Einige Dutzend Passagiere verpassten zudem wegen der neuen Nachtflugregelung ihre Anschlussflüge ab Zürich.
Nachtsperre fällt mitten in laufende Flugplanperiode
Seit dem 29. Juli dürfen Linienflugzeuge nur noch bis 23 Uhr landen oder starten. Danach gilt bis um 6 Uhr eine Nachtflugsperre. Kommt es zu Verspätungen, darf jedoch bis 23.30 Uhr gestartet oder gelandet werden. Das Bundesgericht hatte im April ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur verlängerten Nachtflugsperre als umsetzbar taxiert. In Ausnahmefällen werde man Flugzeuge allerdings auch nach 23.30 Uhr starten und landen lassen, schreibt die Flughafenbetreiberin. Die Kulanz begründet sie damit, dass die verlängerte Nachtsperre mitten in eine laufende Flugplanperiode gefallen sei. Es habe deshalb keine Möglichkeit gegeben, Verspätungen vorzubeugen. (awp/mc/ss/29)