Dies teilte die Flughafen Zürich AG am Donnerstag mit. Die Umstellung erfolgt am 29. Juli. Man habe die Nachtflugsperre verlängert, weil dies ein Anliegen der Bevölkerung gewesen sei. «Wir wissen, dass wir den Flughafen nicht ohne Zustimmung der Anwohner betreiben können», sagte ein Flughafen-Sprecher auf Anfrage. Auf den Flugplan habe die längere Nachtflugsperre keine Auswirkungen.
Flughafen will flexiblere Nutzung der Morgen- und Abendstunden
Für Flughafen-CEO Thomas Kern gehe man damit «ans Limit» des betrieblich Möglichen. «Wir werden die strengste Nachtflugsperre vergleichbarer Flughäfen in Europa haben», lässt er sich in einer Mitteilung vom Donnerstag zitieren. Als Gegenleistung für die verlängerten Ruhezeiten verlangte der Flughafen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) dafür die Möglichkeit, die Pisten in den Morgen- und Abendstunden dafür flexibler nutzen zu können. Konkret möchte der Flughafen den Airlines erlauben, in den Randstunden (6 bis 7 Uhr und 21 bis 22 Uhr) auf der Ost-West-Piste 28 zu starten, was heute nicht erlaubt ist.
Beschwerden hängig
Ob der Flughafen und die Airlines jedoch in den Genuss der Gegenleistung kommen, ist unklar: Mehrere Gemeinden und Lärmgegner-Gruppierungen haben Beschwerde dagegen erhoben. Der Fall ist nun beim Bundesgericht hängig. Die Fluggesellschaft Swiss bedauert, dass die Nachtruhe nun verlängert wird, ohne dass gleichzeitig Kompensationsmassnahmen ergriffen werden. «Die Flexibilisierung in den Randstunden ist für uns eminent wichtig», sagte Swiss-Sprecher Jean-Claude Donzel auf Anfrage der SDA. Dass der Flugbetrieb bereits um 23 Uhr eingestellt werden muss, habe aller Voraussicht nach direkte Auswirkungen auf die Passagiere.
Bereits jetzt sei das Zeitfenster für die vier letzten Langstreckenflüge zwischen 22.30 und 22.45 Uhr sehr eng. Bei ungünstigen Wetterverhältnissen, Naturereignissen oder im Falle eines Streiks erwarte Swiss eine sinnvolle Anwendung der Ausnahmeregelung, sagte Donzel weiter. (awp/mc/pg/15)