Fluglärm: Bundesrat zieht Entscheid des EU-Gerichts weiter

Dies teilte die Landesregierung am Mittwoch mit. Mit ihrem Weiterzug wolle die Regierung insbesondere die Unverhältnismässigkeit der deutschen Flugbeschränkungen und die Diskriminierung der Airline Swiss geltend machen und die Rechte des Luftverkehrsabkommens wahren.


Swiss bei Zugang zu EU-Luftraum benachteiligt
Die Flugbeschränkungen diskriminierten die Swiss als Hauptnutzerin des Drehkreuzes Zürich. Sie sei damit gegenüber ihrer Konkurrenz beim Zugang zum EU-Luftverkehrsraum benachteiligt, was eine indirekte Diskriminierung darstelle, schreibt der Bundesrat. Das Europäische Gericht (EuG) hatte am 9. September eine Schweizer Nichtigkeitsklage im Fluglärmstreit mit Deutschland abgelehnt und die Einschränkungen für Anflüge auf Zürich für rechtmässig erklärt.


Entscheid der EU-Kommission angefochten
Die Klage richtete sich gegen einen Entscheid der EU-Kommission. Diese hatte 2003 entschieden, dass die deutsche Verordnung, die frühmorgens und abends Anflüge über deutsches Gebiet verbietet, verhältnismässig sei. Seinen Ursprung hat der Gerichtsfall in einer Beschwerde, welche die Schweiz unter Berufung auf das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU 2003 bei der EU-Kommission eingereicht hatte. (awp/mc/ps/14)

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