Dabei schliesst Leuenberger einen Erfolg nicht ganz aus. In juristischen Verfahren könne es immer Überraschungen geben – auch positive, sagte der Vorsteher des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Leuenberger machte aber keinen Hehl daraus, dass er die juristische Konfrontation nie gesucht habe. Der Weg über die Gerichte sei als Argument gegen den Staatsvertrag mit Deutschland aufgeführt worden. Im Jahr 2003 hatte das Parlament den von Leuenberger ausgehandelten Vertrag abgelehnt.
Hauptargumente: Lärmbelastung, Umwegverkehr und CO2-Austoss
Das juristische Verfahren habe bei den bisherigen Verhandlungen mit Deutschland «nie eine Rolle gespielt», sagte Leuenberger weiter. Die Diskussionen würden nun weitergeführt. Es müsse ein Lösung gefunden werden, denn die beiden Staaten könnten sich «nicht ewig» in einem solchen Streit befinden. Argumente in den politischen Verhandlung seien unter anderem die Lärmbelastung, der unnötige Umwegverkehr und der daraus resultierende zusätzliche CO2-Austoss. Aus seiner Sicht sei eine relativ rasche Lösung möglich, wenn sich alle «auf der Ebene der Vernunft» bewegen würden. Doch innerhalb von Deutschland wie auch innerhalb der Schweiz gebe es verschiedene Positionen. Erschwerend komme hinzu, dass immer irgendwo Wahlen anstünden, sagte Leuenberger. (awp/mc/ss/18)