Förderung erneuerbarer Energien: Solarbranche beansprucht mehr Gelder
Das im Stromversorgungsgesetz geltende Limit für die Subventionen behindere den Bau von Solaranlagen, kritisieren der Schweizerische Fachverband für Solarenergie (Swissolar) und der Schweizerische Bauernverband (SBV) in einem gemeinsamen Communiqué.
320 Mio. Franken zur Förderung von «grünem Strom»
Laut dem im März 2007 vom Parlament verabschiedeten Stromversorgungsgesetz sollen jährlich rund 320 Mio CHF zur Förderung von «grünem Strom» eingesetzt werden. Zu diesem Zweck soll ab 2009 eine so genannte kostendeckende Einspeisevergütung von maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde bei den Verbrauchern erhoben werden.
Kostenverteilung vorgegeben
Die Verteilung der 320 Mio CHF auf die verschiedenen Arten erneuerbarer Energien ist vorgegeben. Für Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie und Biomasse wurde jeweils ein so genannter Kostendeckel festgelegt. Pro Jahr kann also nur ein bestimmter Betrag für die Förderung einer bestimmten Energieform ausgegeben werden.
Nur 5 % der Gelder für Solarbranche
Für Solarenergie stünden laut Gesetz nur 5% der Gelder (rund 16 Mio CHF) zur Verfügung, schreiben der Schweizerische Fachverband für Solarenergie (Swissolar) und der Schweizerische Bauernverband (SBV) weiter. Dies habe zur Folge, dass nur ein Bruchteil der interessierten Personen auf ihrem Dach Solaranlagen realisieren könnten. Alle übrigen würden auf eine Warteliste gesetzt.
Bauernhäuser für Solarzellen-Montage besonders geeignet
Besonders geeignet für Solarzellen sind laut SBV Bauernhäuser mit ihren grossen Dächern. Wenn die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen würden, könnten deshalb die Landwirte zu Energiewirten werden. Auf diese Weise könnten Erwerbsquellen in strukturschwachen Regionen geschaffen werden. In einem Brief an Energieminister Moritz Leuenberger fordern Swissolar und der SBV deshalb Verhandlungen über eine Nachbesserung. Die Einspeisevergütung dürfe nicht mehr auf maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde beschränkt bleiben. Auf diese Weise stünde mehr Geld für Solarprojekte zur Verfügung.
Der geringen Mehrbelastung der Strombezüger stehe ein grosser volkswirtschaftlicher Nutzen gegenüber. Im ländlichen Raum würden zusätzliche Erwerbsquellen geschaffen, eine aufstrebende Branche werde gestärkt und ein Beitrag zu einer sauberen Energieversorgung geleistet. (awp/mc/pg)