Formelle Einigung über zollfreie Re-Exporte in die EU auf der Zielgeraden

Die diskussionslose Zustimmung der EU-Minister wird wohl bereits am Montag erfolgen, der gemischte Freihandelsausschuss Schweiz-EU kann dann das Zollproblem definitiv ad acta legen. Zehn Seiten umfasst das Papier, in dem es eigentlich nur um eine klärende Interpretation des Freihandelsabkommens von 1972 geht.

Änderung der Zollpraktiken Anfang 2004
Doch Anfang 2004 beschloss die Europäische Union eine Änderung ihrer Zollpraktiken. Damit drohten der Schweiz plötzlich Zölle auf Produkten, welche aus der EU in die Schweiz eingeführt und anschliessend unverändert wieder in einen EU-Staat exportiert werden. Bern war über die Praxisänderung nicht informiert worden, wie die Behörden damals – zwei Wochen vor der drohenden Einführung – konsterniert feststellten. Mit einer offiziellen Demarche wurde ein «unverzüglicher Aufschub» der für Anfang März 2004 geplanten EU-Zölle gefordert.

Einigung Mitte Mai
Dies gelang und in mehreren Verhandlungsrunden erreichte die Schweiz schliesslich Mitte Mai eine Einigung mit der EU: Die zollfreie Ausfuhr von Waren in die EU bleibt bestehen – ohne Rücksicht, ob es sich um Ursprungserzeugnisse der EU oder der Schweiz handelt. (awp/mc/ar)

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