Forschung am Menschen: Verfassungsartikel angenommen

Dagegen votierten 504’460. Der Ja-Anteil erreichte damit 77,2%. Kein einziger Kanton lehnte die Vorlage ab. In den meisten bewegte sich die Zustimmungsrate zwischen 70 (OW) und 79,8% (BL). Darunter lagen Schaffhausen (67,9%), Schwyz (67%) und Uri (66,7%). Die stärkste Ja-Mehrheit wies der Kanton Genf mit 88% aus gefolgt von der Waadt (87,6%) und Neuenburg (82,4%).


Umstrittener Schutz nicht Urteilsfähiger
Umstritten war im Verfassungsartikel der Schutz nicht Urteilsfähiger. Allerdings blieb die Gegnerschaft im Abstimmungskampf sehr diskret. Die SVP, wo der Parteivorstand die Nein-Parole gefasst hatte, machte nicht mobil. Der Volkspartei war der Verfassungsartikel im Gegensatz zu den anderen Gegnern zu forschungsfeindlich und zu eng gefasst.


Kaum Opposition
Die ebenfalls skeptisch eingestellten Grünen entschieden sich für Stimmfreigabe. Ernsthaft gegen den Artikel Front machten letztlich nur der «Basler Appell gegen Gentechnologie» und die Eidgenössisch-Demokratische Union, eine Kleinpartei. Mit dem Verfassungsartikel wird das Prinzip der Freiwilligkeit zur Teilnahme an Forschungsprojekten festgelegt. Eine Person soll nur dann an einem Forschungsprojekt teilnehmen, wenn sie über alle wesentlichen Aspekte informiert ist und einwilligt.


Humanforschungsgesetz geht in parlamentarische Beratung
Nicht Urteilsfähige geniessen besonderen Schutz. Kinder und Demenzkranke etwa dürfen nur in die Forschung einbezogen werden, wenn ihr gesetzlicher Vertreter zustimmt und die Erkenntnisse nicht mit urteilsfähigen Personen gewonnen werden können. Zudem muss das Forschungsergebnis den betroffenen Personen oder Personen mit derselben Krankheit nützen. Auf Basis dieser Verfassungsvorgaben geht das Humanforschungsgesetz in die parlamentarische Beratung. Der Bundesrat hat es bereits im Herbst vorgelegt.


Bundesrat zufrieden
Mit dem Abstimmungsresultat zeigte sich der Bundesrat zufrieden. Forschungsminister Didier Burkhalter sagte vor den Medien, es handle sich um ein positives Zeichen für die Forschung. Das Stimmvolk habe zum Ausdruck gebracht, dass es heikle Fragen nicht mit Verboten, sondern mit Regulierungen angehen wolle. Oberstes Ziel des neuen Verfassungsartikels sei der Schutz der Würde, an zweiter Stelle folge die Forschungsfreiheit. Mit dem Ja habe das Stimmvolk einheitliche Regeln ermöglicht, die im Einklang stünden mit internationalen Regeln. 


Keine Tieranwälte in den Kantonen – 70% lehnen Initiative ab
Die Tiere erhalten vorerst keine Tieranwälte. 70,5% der Bevölkerung haben die Volksinitiative des Tierschutz-Verbandes abgelehnt. Kein einziger Kanton nahm das Begehren an. Die Befürworter pochen nun auf einen griffigeren Vollzug. Am meisten Zustimmung erhielt die Initiative noch in den Städten. Im Kanton Basel-Stadt lag der Ja-Anteil mit 44% am höchsten. In allen anderen Kantonen – auch in Zürich, wo es einen Tieranwalt gibt – nahmen weniger als 40% der Stimmenden die Initiative an. Am deutlichsten abgelehnt wurde sie in ländlichen Gebieten. Damit bleibt es weiterhin den Kantonen überlassen, ob sie einen Tierschutzanwalt einsetzen wollen oder nicht. Hätten Volk und Stände die Initiative angenommen, wären die Kantone verpflichtet gewesen, eine solche Stelle zu schaffen. (awp/mc/ps/02)

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