Ein entsprechendes Gesetz soll vor allem Mittelständlern helfen, die bei der Liberalisierung des Strommarktes für Unternehmen am 1. Juli 2004 für Marktpreise optiert hatten und statt der erhofften Preissenkungen bis zu 80 Prozent höhere Preise präsentiert bekamen.
Strommarkt für private Stromkunden öffnen
Unternehmen, die bis zum 30. Juni in den geregelten Markt zurückwechseln, können bis zum 30. Juni 2010 davon profitieren. Sie müssen aber einen Aufschlag zwischen zehn und 23 Prozent auf den Regelpreis hinnehmen. Wer den geregelten Markt nie verlassen hat, kann dauerhaft bleiben. Zum 1. Juli muss Frankreich seinen Strommarkt auch für private Stromkunden öffnen. (awp/mc/ab)