Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Kanada

Das Ziel der liechtensteinischen Politik im Rahmen der EFTA besteht darin, den eigenen Wirtschaftsakteuren stabile, vorhersehbare, hindernisfreie und gegenüber ihren Hauptkonkurrenten möglichst diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen zu wichtigen ausländischen Märkten zu gewährleisten. Das Abkommen soll vorbehaltlich der Ratifikation durch alle Unterzeichnerstaaten im Verlaufe dieses Jahres in Kraft treten.


Inhalt des Abkommens
Das Freihandelsabkommen mit Kanada liberalisiert den Handel mit Industrieprodukten, Fisch und anderen Meeresprodukten sowie mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Für die Industrieprodukte bewirkt das Abkommen mit wenigen Ausnahmen die gegenseitige Zollbefreiung ab Inkrafttreten des Abkommens. Für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte werden dem Industrieschutzelement entsprechende Zollkonzessionen vereinbart. Das Abkommen enthält zudem Bestimmungen über den Wettbewerb und Handelserleichterungen sowie eine allgemeine Entwicklungsklausel und spezifische Verhandlungsklauseln für Dienstleistungen, Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen.


Abkommen Schweiz – Kanada gilt auch für Liechtenstein
Wie in den bisherigen EFTA-Freihandelsabkommen ist die Behandlung der landwirtschaftlichen Basisprodukte in bilateralen Landwirtschaftsabkommen geregelt, die individuell zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und Kanada abgeschlossen worden sind. In diesen bilateralen Landwirtschaftsabkommen gewähren sich die EFTA-Staaten und Kanada Zollkonzessionen für ausgewählte Landwirtschaftsprodukte im Rahmen ihrer jeweiligen Landwirtschaftspolitiken. Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Kanada findet aufgrund des Zollvertrags auch auf Liechtenstein Anwendung. (pafl/mc/hfu)

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