Freiheitsstrafen für Insidergeschäfte eines ehem. Allianz-Mitarbeiters

Er arbeitete vor zehn Jahren als Portfoliomanager für die Allianz Asset Management (AAM), einer Tochter Gesellschaft der Allianz Versicherung Schweiz. Der Angeklagte nahm dabei eine wichtige Funktion ein, da er jeweils selbständig über grössere Börsenaufträge mit IT-Aktien, wie Micronas, Ascom oder Unaxis entscheiden konnte.

Illegales Insidergeschäft
Fest steht, dass der Allianz-Manager Ende 2000 mit einem selbständigen Vermögensverwalter sowie einen dritten Kaufmann ins illegale Insidergeschäft kam. Die drei Männer betrieben dabei verbotene Börsenmanipulationen, welche in der Fachsprache als «Front Running» bezeichnet werden. Dabei informierte der Manager seine beiden Komplizen im Voraus über bevorstehende Aktienkäufe. Worauf die Mitangeklagten aufgrund des vertraulichen Wissens vom erwarteten Preisanstieg der Wertpapiere innert kurzer Zeit massiv profitieren konnten. Zulasten der geprellten Versicherung.

13 Transaktionen mit einem Deliktsbetrag von rund 3,5 Mio CHF
Die Anklageschrift listete zwischen November 2000 und April 2001 rund 13 Transaktionen mit einem Deliktsbetrag von rund 3,5 Mio CHF auf. Bedenklich war dabei, dass die illegalen Insidergeschäfte lange unentdeckt blieben. Erst im Rahmen anderer Ermittlung gegen eine Zürcher Grossbank stiessen die Untersuchungsbehörden auf die Insidergeschäfte. Die drei Angeklagten wurden im Februar 2005 von der Polizei festgenommen. Einer von ihnen nahm sich während einer Einvernahme durch den Staatsanwalt mit einem Sprung aus dem Fenster das Leben.

Anklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie Gehilfenschaft
Gegen den Ex-Manager aus Oberrieden und den Treuhänder aus Ebmatingen wurde in der Folge Anklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie Gehilfenschaft dazu erhoben. Am letzten Mittwoch mussten sich beide Schweizer vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Dabei legte der reumütige Ex-Manager ein Geständnis ab und bezeichnete seine früheren Geschäftspraktiken als Dummheit. Er sei damals von weit verbreiteten Kavaliersdelikten ausgegangen, erklärte er. Das Tatmotiv erschien für das Gericht unverständlich. So hatte er neben einem Jahresverdienst von 150’000 CHF jeweils einen Bonus von weiteren 50’000 CHF für sich eingestrichen. Doch dies war offenbar noch nicht genug. Heute arbeitet er als selbständiger Vertreter für Koffer und Reisetaschen und muss mit einem bescheidenen Monatslohn von 4’750 CHF auskommen. Anders trat der inzwischen in Ungarn wohnhafte Vermögensverwalter auf. Der heute 46-jährige Zürcher Oberländer wies jegliche Schuld von sich und erachtete seine Geschäftsgebaren als völlig legal. Diverse Belastungen seines Ex-Partners bezeichnete er als unwahr. Sein Verteidiger forderte einen vollen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft verlangte für den Treuhänder eine unbedingte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Der geständige Mann vom Zürichsee sollte zwei Jahre bedingt erhalten.

In den meisten Punkten der Anklage gefolgt
In seinem am Montag eröffneten Urteil ist Gericht in den meisten Punkten der Anklage gefolgt. Der Vermögensverwalter kassierte wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie Gehilfenschaft dazu eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Zwölf Monate davon soll er absitzen. Zudem muss er laut Urteil dem Kanton Zürich aus dem widerrechtlich erlangten Vermögensvorteil 700’000 CHF abliefern. Nicht zuletzt wurde ihm ein Grossteil der Gerichtskosten von 30’000 CHF auferlegt. Das Geständnis des Ex-Managers wurde dagegen belohnt. Er kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten wesentlich besser davon. Allerdings soll er dem Staat 100’000 CHF abliefern. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (awp/mc/gh/26)

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