Freizügigkeitsabkommen mit der EU: Ständerat will nur einen Beschluss

Der Ständerat folgte damit seiner Aussenpolitischen Kommission und stellte sich gegen den Bundesrat. Als Erstrat sprach er sich mit 29 zu 13 Stimmen für die Verknüpfung der beiden Abkommen aus. Die Abkommen unterliegen dem fakultativen Referendum. Das Abkommen über die schon bestehende Personenfreizügigkeit mit 25 EU-Staaten ist seit Juni 2002 in Kraft und läuft Ende Mai 2009 aus. Dieses soll aber weitergeführt werden. Dazu soll ein Abkommen stossen, dass die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien regelt.


«Mit allen oder keinen»
«Es gibt nur eine Freizügigkeit mit der EU», sagte Anita Fetz (SP/BS) in der Debatte, die im Rahmen der Sondersession des Ständerates am Montag geführt wurde. Parteikollegin Simonetta Sommaruga (BE) gab zu Bedenken, dass es auch die Schweiz nicht akzeptieren würde, wenn die EU zwei Kantone von einem Vertrag ausschliessen würde. Eugen David (CVP/SG) sagte, man würde die Stimmbürger täuschen, wenn man sie zweimal abstimmen liesse. Es gebe faktisch nur eine Möglichkeit: Die Personenfreizügigkeit mit allem 27 EU-Staaten oder mit keinem.


Beratungen über Legislaturplanung bis 2011
Der Ständerat hat am Montagnachmittag die Beratungen über die Legislaturplanung 2007-2011 aufgenommen. Es zeichnet sich ab, dass er weitgehend dem Bundesrat folgen, gleichzeitig aber einige neue Akzente setzen wird. Für die kommenden Jahre legt der Bundesrat dem Parlament fünf politische Leitlinien vor: Er will den Wirtschaftsstandort stärken, die Sicherheit gewährleisten, die gesellschaftliche Kohäsion stärken, die Ressourcen nachhaltig nutzen und die Stellung der Schweiz in einer vernetzten Welt festigen.


16 Ziele und 71 Massnahmen
Diese Leitlinien sind in 16 Zielen und insgesamt 71 Massnahmen konkretisiert. Darüber muss der Ständerat nun als erste Kammer entscheiden. In der Sommersession sind der Nationalrat und anschliessend eine Einigungskonferenz an der Reihe. Der Bundesrat weiss dann, welche Projekte im Parlament mehrheitsfähig ist. Vor vier Jahren war ein Bundesbeschluss zur Legislaturplanung im Nationalrat gescheitert, weil SVP und SP ihre gegenläufigen Anliegen nicht darin unterbringen konnten. Das kann diesmal nicht passieren, denn nach dem neuen Verfahren findet in den Räten keine Gesamtabstimmung mehr statt. (awp/mc/ps)

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