Friederich muss definitiv ins Zuchthaus

Friederich hatte unter Hinweis auf seine Krebserkrankung eine mildere Strafe gefordert.

Lausanner Richter halten Strafe als angemessen
Für das Bundesgericht ist die Strafe angesichts der Schwere der Taten und der beruflichen Stellung Friederichs als Botschafter durchaus angemessen. Der im August letzten Jahres diagnostizierte Darmkrebs beim 64-Jährigen rechtfertigt laut Bundesgericht lediglich eine milde Strafreduktion. Diese sei vom Bundesstrafgericht bereits berücksichtigt worden.


Friederich rekurrierte bereits erfolgreich
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte Friederich im Juni 2005 wegen gewerbsmässiger Geldwäscherei, Veruntreuung und Urkundenfälschung zu drei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus verurteilt. Eine dagegen eingereichte Beschwerde Friederichs hatte das Bundesgericht im Februar dieses Jahres teilweise gutgeheissen, weil in drei von sieben Fällen kein Urkundendelikt vorlag. Im zweiten Umgang reduzierte das Bundesstrafgericht die Strafe auf drei Jahre und drei Monate Zuchthaus.


Drogengelder gewaschen
Friederich hatte 2001 von einer spanisch-kolumbianischen Drogenbande Geld im Gesamtwert von rund 2,4 Millionen Franken entgegen genommen und teilweise über eigene Bankkonten gewaschen. Das Geld war ihm von den Drogenhändlern jeweils ohne Quittung, an öffentlichen Orten und in Plastiksäcken übergeben worden. Für seine Dienste erhielt er 134’000 Franken. Im Juli 2002 wurde er nach einem Besuch bei Bundesrat Joseph Deiss verhaftet.

(SF/mc/hfu)

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