Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte den 63-jährigen Friederich am vergangenen 6. Juni wegen qualifizierter Geldwäscherei, wiederholter Veruntreuung, Gläubigerschädigung sowie in gewissen Punkten wegen Urkundenfälschung zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Nachdem die schriftliche Urteilsbegründung inzwischen vorliegt, kündigte Friederichs Anwalt Olivier Peclard auf Anfrage in Genf an, dass er den Entscheid mit einer Nichtigkeitsbeschwerde vor das Bundesgericht in Lausanne ziehen werde. Das Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona sei zu streng, begründete der Anwalt den Entscheid.
Gutgläubigkeit als Entschuldigung
Friederich habe im Verlaufe des Prozesses immer geltend gemacht, dass er gutgläubig gehandelt und nichts von Geldwäscherei gewusst habe. Das Gericht in Bellinzona habe jedoch ein Exempel statuieren wollen und Friederich habe dafür einen zu hohen Preis bezahlt. Immerhin habe das Bundesstrafgericht den früheren Schweizer Botschafter in Luxemburg vom schwersten Vorwurf der Zugehörigkeit oder der Unterstützung einer kriminellen Organisation freigesprochen, sagte Peclard.
Friederich wurde in Bellinzona verurteilt, weil er im Jahr 2001 von einer kolumbianisch-spanischen Drogenbande in mehreren Tranchen knapp 2,4 Millionen Franken entgegengenommen und diese Gelder auf verschiedene Banken verschoben hatte. Dafür kassierte er eine Provision von 134’000 Franken, die er für die Rückzahlung von Schulden und Zinsen verwendet hatte.
(Der Landbote / MC / hfu)