GAV für Temporärangestellte: Besserer Schutz für Zeitarbeiter

Es sei gelungen im GAV sowohl die Flexibilitätsanforderung der Arbeitsvermittler als auch das Sicherheitsbedürfnis der Temporärangestellten zu vereinen, sagte swissstaffing-Präsident Charles Bélaz am Mittwoch vor den Medien in Zürich. Der Vertrag sei das Fundament für die Entwicklung der Personalvermittlungsbranche. Bélaz wies auf die steigende Bedeutung der Temporärarbeit in der Schweiz hin. Durchschnittlich wachse diese Form der Arbeit pro Jahr um 12 Prozent. Mit dem GAV könnten die Personalvermittler ihre Verantwortung für eine sozialverträgliche Entwicklung der Temporärarbeit noch besser wahrnehmen.


Absage an Lohndumping
Für Renzo Ambrosetti, Co-Präsident der Gewerkschaft Unia, ist der GAV ein Mittel, um eine unkontrollierte Ausbreitung der Temporärarbeit zu verhindern. In erster Linie gelte es zu verhindern, dass Temporärarbeitende durch die Umgehung der anderen bestehenden Gesamtarbeitsverträge kostengünstiger arbeiteten als Festangestellte. Ambrosetti wies aber auch darauf hin, dass Temporäre weiterhin oft prekären Arbeitsverhältnissen ausgesetzt seien, etwa aufgrund der kurzen Kündigungsfristen oder wegen Lohn- und Sozialdumpings. Der GAV vereinfache nun die Kontrollen. Und auch gegen schwarze Schafe unter den Stellenvermittlern könne nun besser vorgegangen werden.


Inkrafttretung auf Anfang 2009 vorgesehen
Ziel von swissstaffing und Unia ist es, dass der GAV Anfang 2009 in Kraft tritt. Nachdem am Dienstag sowohl die Generalversammlung des Branchenverbands als auch der Zentralvorstand der Gewerkschaft dem GAV zugestimmt haben, muss dieser nun vom Bundesrat noch als allgemeingültig erklärt werden. Für rund ein Drittel der Temporärarbeitenden, die in Branchen tätig sind, in denen es bereits Gesamtarbeitsverträge gibt, ändert sich nicht viel. Die bestehenden Verträge behalten ihre Gültigkeit. Verbesserungen gibt es für sie einzig in einzelnen Punkten, etwa bezüglich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.


«Riesiger Schritt»
Für die anderen rund 180’000 Temporärangestellte sei der GAV indes ein «riesiger Schritt», sagte André Kaufmann, Dossierverantwortlicher bei der Unia. Für sie würden mit dem GAV zum ersten Mal minimale Arbeitsbedingungen festgelegt. Damit werde eine Lücke in der Vertragslandschaft geschlossen, sagte Kaufmann. Swissstaffing-Direktor Georg Staub wies darauf hin, dass die Personalverleiher mit dem GAV ihren Willen gezeigt hätten, bestehende sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen zu akzeptieren. Anderseits hätten die Personalvertreter ihre Illusion begraben müssen, dass der Personalverleih und Temporärarbeit aus der Welt geschafft werden könnte. (awp/mc/ps)

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