Parallel zur Vereinbarung der Sozialpartner über die Mindestlöhne, welche ab 1. Januar respektive auf Beginn der Sommersaison 2009 gelten, wird auch über eine generelle Erneuerung des Gesamtarbeitsvetrags (GAV) verhandelt. Ziel ist es, einen neuen Vertrag am 1. Juli 2009 in Kraft zu setzen. (awp/mc/ps/21)