Geldstrafen für unseriöse Anlagespezialisten

Sie sollen 600 Anleger um über 20 Millionen Franken gebracht haben.


Opfermitverschuldung im Vordergrund
Der Gerichtsvorsitzende Peter Marti stellte bei der Begründung die Opfermitverschuldung in den Vordergrund: Es sei allen Geschädigten klar gewesen, dass sie sich im Bereich von risikoreichen Anlagegeschäften bewegten. Die drei Angeschuldigten wurden von den Hauptvorwürfen des gewerbemässigen Betruges und der Geldwäscherei freigesprochen. Ihnen wurden aber Untersuchungskosten, erstinstanzliche Gerichtsgebühren und Anwaltskosten von insgesamt über 140’000 Franken auferlegt. Die beiden hauptbeschuldigten Deutschen wurden wegen unlauteren Wettbewerbs und wirtschaftlichen Nachrichtendienstes zu Geldstrafen verurteilt; in einem Fall zu einer unbedingten Strafe von 100 Tagessätzen zu 100 Franken, im zweiten Fall zu einer bedingten Strafe von 90 Tagessätzen zu 100 Franken.

20 Millionen Franken Schaden
Erstinstanzlich waren die beiden Deutschen im September 2005 zu unbedingten Zuchthausstrafen von drei Jahren verurteilt worden, ihr serbischer Kollege erhielt zwei Jahre. Die drei sollen laut Anklage rund 600 Anleger um über 20 Millionen Franken gebracht haben. 1998 gründete der 33-jährige deutsche Unternehmensberater mit einem 32-jährigen Landsmann und einem 41-jährigen serbischen Hotelmanager die Gesellschaft «Bloomfield Consulting AG». Diese stellte den Anlegern per Telefon grosse Gewinne mit US-Aktienoptionen in Aussicht. Während der Anrufe der Telefonverkäufer soll eine CD hektisches Treiben an der Aktienfront vorgetäuscht haben. Als Ende 2001 erste Meldungen zum unseriösen Vorgehen der «Bloomfield» erschienen, übertrugen die Angeklagten ihre Tätigkeit auf «Rosenberg & Oppenfield Securities AG». Gemäss Anklage sollen die Männer bis Mitte 2003 rund 750’000 Personen in der Schweiz, Deutschland und Österreich kontaktiert haben. Ende 2003 wurde klar, dass ihre Investoren über 20 Millionen Franken verloren hatten. Der Deliktsbetrag setzte sich vorwiegend aus hohen Kommissionen zusammen.

(BAZ/mc/hfu)

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