Geldwäscherei-Affäre in Lausanne

Die Dealer hatten ein Teil ihrer Einnahmen auf verschiedenen Nummernkonten bei einem Bankinstitut in Lausanne deponiert, wie der Untersuchungsrichter in einem Communiqué bekannt gab.

Beginn der Untersuchung 1994
Begonnen hatten die Untersuchungen 1994 im Zuge eines Rechtshilfegesuchs der amerikanischen Behörden. Im September 2000 wurde das Vermögen eines der Protagonisten der Affäre beschlagnahmt. Der US-Amerikaner war in den USA zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Waadtländer Behörden hatten eine Verbindung der Drogengeschäfte mit den Geldern auf der Lausanner Bank nachweisen können. Die Untersuchung führte zum auf der gleichen Bank deponierten Vermögen eines zweiten US-Amerikaners. Dieser operierte als Mittelsmann des Dealers.

Lausanner Bank ohne Verschulden
Zu guter Letzt wurden Anfang Dezember dieses Jahres die Gelder eines dritten Mitglieds des Drogenrings beschlagnahmt, auch er Bürger der USA. Der Mann hatte zur Geldwäscherei fiktiv sein Erbe an ein Familienmitglied übertragen. Dieser Strohmann soll der einzige Protagonist der Drogenaffäre gewesen sein, der auf Schweizer Boden gehandelt hatte. Er wurde deshalb in Lausanne angeklagt. Den anderen wurde in den USA der Prozess gemacht. Das Lausanner Bankinstitut hat sich gemäss Untersuchungsrichter nichts zuschulden kommen lassen.

(azonline/mc/hfu)

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