Geldwäscherei: EBK beschliesst Ausnahmeregel für Schweizer Banken in Italien

Betroffen sind «Fiduciarie statiche», also Treuhänder, die das Vermögen von Privatkunden mit Wohnsitz in Italien verwalten. Diese Treuhänder führen die Konten und Depots ihrer Privatkunden in eigenem Namen bei einer Bank und dürfen die Identität der Kunden aufgrund der italienischen Gesetze nur mit deren schriftlicher Genehmigung offen legen.

Zustimmung erfolge selten
Diese Zustimmung erfolge aber «offenbar selten», schreibt die EBK. Damit litten Schweizer Banken unter einem Wettbewerbsnachteil, müssen sie doch gemäss Schweizer Geldwäschereiverordnung auch in ausländischen Zweigniederlassungen die wirtschaftlich Berechtigten feststellen.

Ausnahmeregelung aufgrund Anzeige
Aufgrund einer Anzeige einer Schweizer Bank beschloss die EBK nun eine Ausnahmeregelung. Die Geschäfte mit den «Fiduciarie statiche» in der Schweiz unterstehen aber weiterhin den gewohnten Regeln. (awp/mc/ar)

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