Geldwäscherei: Erstmals seit Gründung Abnahme der Verdachtsmeldungen

Im Jahr 2004 gingen bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) 863 Verdachtsmeldungen ein, wie dem am Freitag publizierten 7. Jahresbericht zu entnehmen ist. Das sind 42 weniger als 2003.


Zahl der Verdachtsanzeigen sank
Im Vergleich zu 2003 sank die Zahl der Verdachtsanzeigen alleine aus dem internationalen Zahlungsverkehr um 69 (-15 Prozent). Erklären lässt sich dies laut MROS mit der restriktiveren Praxis und den strengeren Bedingungen, welche die Finanzintermediäre bezüglich der Geschäftsabwicklung aufgestellt hätten. Ebenfalls rückläufig waren die Meldungszahlen der Treuhänder (- 11 Meldungen) und der Vermögensverwalter/Anlageberater (-5 Meldungen). Die Finanzintermediäre würden ihre Kundenbeziehungen heute sehr vorsichtig auswählen und selbst viele Geschäftsbeziehungen von vornherein ablehnen, schrieb die MROS.


Wirkt vorbeugend
Damit werde ein wichtiges Ziel umgesetzt, welches mit der Umsetzung des Geldwäschereigesetzes erreicht werden sollte: Es wirke vorbeugend.


Meldungen der Banken nahm zu
Dagegen nahm die Zahl der Meldungen der Banken im letzten Jahr erneut zu, und zwar um 38 Meldungen. Vermehrt registriert wurden Fälle versuchter Geldwäscherei – diese sind seit Mitte 2003 meldepflichtig. Die Gesamtsumme aller von Banken gemeldeten Vermögenswerte stieg um 25 Prozent auf rund 772 Millionen Franken.


Meldungen bei Terrorismusfinanzierung stiegen
Die Zahl der Meldungen in Zusammenhang mit mutmasslicher Terrorismusfinanzierung stieg 2004 um 6 auf 11 Meldungen. Der grösste Teil bezog sich wiederum auf publizierte Namenslisten. Die involvierten Vermögenswerte betrugen rund 0,9 Millionen Franken.


Öffentliche Bilanz seit Entstehung
Die Meldestelle für Geldwäscherei zog im vergangenen Jahr erstmals öffentlich Bilanz über die seit ihrer Entstehung 1998 bis 2004 eingegangenen Verdachtsmeldungen: Im Durchschnitt wurden demnach rund 78 Prozent aller Meldungen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Bei rund der Hälfte aller Fälle wurde seitens dieser Behörden ein Entscheid getroffen, sei es nun ein Urteil, eine Abtretung des Falles ans Ausland, ein Nichteröffnungsbeschluss oder eine Einstellungsverfügung. Die restlichen Fälle sind in der Statistik der Meldestelle als pendent aufgeführt. (awp/mc/ab)

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