Laut GPK zeigt die Umsetzung des Geldwäschereigesetzes mittlerweile grosse Wirkung in der Praxis. Die Aufwertung und die personelle Verstärkung der Kontrollstelle hätten zum Aufbau eines wichtigen Vollzugs-Know-hows beigetragen. Dieses Know-how sei aber durch die zahlreichen Wechsel im Personal gefährdet. Mangelhaft sei auch der Informationsaustausch zwischen den Vollzugsakteuren des Geldwäschereigesetzes, heisst es in einer Mitteilung der GPK.
Lösungen bei Datenschutz gesucht
Bei der anstehenden Gesetzesrevison müssten Lösungen gesucht werden, die einen optimalen Vollzug und gleichzeitig die Wahrung der Datenschutzgrundsätze ermöglichten. Problematisch ist nach Ansicht der GPK, dass die Kontrollstelle gleichzeitig als Aufsichtsbehörde für die Selbstregulierungsorganisationen (SRO) und selber als SRO gegenüber den ihr direkt unterstellten Finanzintermediären wirkt. Auf keinen Fall dürfe es hier zu Ungleichbehandlungen von Finanzintermediären kommen.
Forderungen aus der Politik
Die GPK fordert das Finanzdepartement auf zu prüfen, ob die Kontrollstelle die Marktaufsicht genügend risikoorientiert ausübt und ob sich die Ressourcen für die Kontrolle angemessen zu jenen für die Verwaltung verhalten. Ihrer Ansicht nach muss auch über verstärkte Sanktionsmöglichkeiten diskutiert werden. Nicht mehr nötig sei die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz. (afx/scc/bit)