Geldwäscherei: Kontrollen im Nichtbankensektor werden gelockert

Mit der neuen Handhabe des Kreditgeschäfts trägt die Kontrollstelle dem Umstand Rechnung, dass sich dieses erheblich von anderen unterstellungspflichtigen Tätigkeiten unterscheidet. Zudem decke sich ein differenziertes Vorgehen mit den Absichten des Gesetzgebers.


Kreditgeschäft bleibt teilweise unterstellungspflichtig
Unterstellungspflichtig bleibt das bankähnliche Kreditgeschäft, wobei aber neu ein kumulativer Schwellenwert eines Jahreserlöses von über 250 000 Fr. und eines Kreditvolumens von mehr als 5 Mio. Fr. eingeführt wird. Im einfachen Kreditgeschäft werden drei Gebiete von der Unterstellungspflicht befreit. Und zwar Kredite zwischen Gesellschaften und massgeblich beteiligten Gesellschaftern mit Anteilen von mehr als 10%, Kredite zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern inklusive den Gesellschaftsorganen sowie Kredite zwischen nahe stehenden Personen. Die Definition der nahe stehenden Person wurde dabei für das gesamte Geldwäschereigesetz (GwG) auf den dritten Verwandtschaftsgrad, geschiedene Ehegatten und eingetragene Partnerschaften erweitert.


Bezahlen für die Aufsicht
Kontrollstellenchefin Dina Beti verneint, dass die neue Praxis zu locker ist. Missbräuche seien aber wie überall nie auszuschliessen, sagte sie. Voraussichtlich im kommenden Herbst wird die Kontrollstelle erstmals die vom Parlament im Zuge des Sparprogramms neu eingeführte Aufsichtsabgabe erheben. Zusammen mit den Gebühren deckt sie künftig den gesamten Aufwand des Aufsichtsorgans über die Einhaltung der Geldwäscherei-Sorgfaltspflichten im Parabankensektor.


«Schwarze Löcher»
Bei der Marktaufsicht hat die Kontrollstelle begonnen, jene Regionen intensiv zu beackern, aus denen kaum Hinweise auf problematische Aktivitäten und auch keine Anzeigen an die Geldwäscherei-Meldestelle kommen. Zusammen mit den lokalen Strafverfolgungsbehörden will die Kontrollstelle in diesen «schwarzen Löchern» Präsenz markieren und auch einen präventiven Effekt erzielen. Wo diese Löcher sind, sagte Beti vorerst nicht. Wie schon 2004 setzte die Kontrollstelle ihre schwerste Keule, die Zwangsliquidation, vergangenes Jahr nicht ein. In drei Fällen wurde direkt unterstellten «schwarzen Schafen» aber die Bewilligung entzogen.

(Tagblatt/mc/hfu)

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