Nach einer Phase des Aufbaus unter dem Regime des 1998 in Kraft getretenen Geldwäschereigesetzes hat sich die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (KST) letztes Jahr verstärkt der Marktaufsicht zuwenden können. Die Zahl der Administrativverfahren nahm deshalb gegenüber 2003 von 259 auf 452 zu.
Wenig Zwangsmassnahmen
Von den im vergangenen Jahr erledigten Verfahren mündeten indessen nur wenige in eine Zwangsmassnahme, wie aus dem Jahresbericht der KST hervorgeht. In keinem Fall musste die Kontrollstelle zum stärksten Mittel greifen und eine illegal tätige Firma auflösen. 2003 war noch gegen fünf Unternehmen die amtliche Liquidation verfügt worden.
Firmen bemühen sich
Laut KST trägt die aktive Marktaufsicht dazu bei, dass sich die Finanzdienstleister – Vermögensverwalter, Treuhänder, Anwälte, Notare usw. – «freiwillig und rechtzeitig aus dem Schatten ans Licht bewegen». Konkret: Die Firmen bemühen sich um Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation (SRO) oder ersuchen um eine Bewilligung der KST.
Umsetzung durch Branche
Es war der Wille des Gesetzgebers, dass das Geldwäschereigesetz im Parabankensektor in erster Linie durch die Branche selber umgesetzt wird. Letztes Jahr gab es 12 SRO, denen 6071 Finanzdienstleister angeschlossen waren. Eine davon, die SRO Treuhandkammer, stellte Ende 2004 ihre Tätigkeit ein. 333 Finanzdienstleister waren der Kontrollstelle direkt unterstellt.
Selbstregulierung bewährt sich
In einer Evaluation kam die KST zum Schluss, dass sich die Selbstregulierung bewährt und die gesetzlichen Aufsichtsmittel genügen. Mängel bei den SRO hätten beseitigt werden können. Was die Sorgfaltspflichten angehe, gebe es zwischen den direkt der KST unterstellen Finanzdienstleister und jenen mit Anschluss an eine SRO nur geringfügige Unterschiede.
Die im Eidgenössischen Finanzdepartement angesiedelte KST wacht darüber, dass die Sorgfaltpflichten im Parabankensektor eingehalten werden. Nicht zu verwechseln ist sie mit der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei (fedpol). Diese geht Geldwäscherei-Hinweisen von Banken und Finanzintermediären nach und leitet sie wenn nötig an die Strafverfolgungsbehörden weiter. (awp/mc/as)