Geldwäscherei-Kontrollstelle: Nur wenige schwerwiegende Fälle im Jahr 2005
Die Finanzintermediäre hielten sich in den meisten Fällen an die Bestimmungen der Kontrollstelle, sagte deren Leiterin Dina Beti am Donnerstag in Bern bei der Vorstellung des KST-Jahresberichts. Im vergangenen Jahr erliess die Kontrollstelle 488 Verfügungen. Sie erhob elf Strafanzeigen wegen illegaler Tätigkeit; drei Finanzintermediären entzog sie die Bewilligung. Die KST führte 381 Kontrollen selbst durch. Daneben beauftragte sie mit elf Selbstregulierungsorganisationen (SRO) auch die Branche selbst mit der Aufsicht. Die SRO werden ihrerseits von der KST überwacht. Den SRO angeschlossen waren im vergangenen Jahr etwas mehr als 6000 Finanzintermediäre.
Beinahe Verdoppelung der Strafen
Die SRO verhängten in 483 Fällen Sanktionen (2004: 508 Fälle). Mit 171 Strafen wurden knapp 100 mehr ausgesprochen als 2004. 57 Finanzintermediäre wurden ausgeschlossen; 255 erhielten Bussen, Mahnungen und Verweise. Dass sich die Strafen nahezu verdoppelt haben, führte Beti auf die grössere Erfahrung der SRO zurück. Die Organisationen seien griffiger gegen die Geldwäscherei vorgegangen. Bei der Aufsicht des Markts stützt sich die Kontrollstelle neben eigener Recherchen zunehmend auch auf externe Informanten. Sie eröffnete 2005 mit 264 Marktaufsichtsverfahren zwar 40% weniger als im Vorjahr. Doch seien die Interventionen deutlich effizienter verlaufen, heisst es im Bericht. In 55 Fällen mündete die Intervention in einen Anschluss des betroffenen Finanzintermediärs an eine SRO oder in eine Direktuntersuchung durch die Kontrollstelle.
«Schwarze Informations-Löcher» im schweizerischen Finanzplatz
Bei den externen Hinweisquellen stiess die KST auf «schwarze Löcher» im schweizerischen Finanzplatz, aus denen kaum Informationen dringen. Diese seien geografisch einzugrenzen, sagte Beti. Die Kontrollstelle werde hier aktiv. Erste Ergebnisse würden Ende Jahr bekannt gegeben. Im laufenden Jahr erhebt die Kontrollstelle zur Deckung ihrer Kosten von total 3,6 Mio CHF neben den bestehenden Gebühren zum ersten Mal eine Aufsichtsabgabe an die Finanzintermediäre. Sie werde sich auf je rund 250 CHF belaufen, sagte Beti. Verbessert wurde auch die Praxis bei den Kreditgeschäften: Neu sind Kreditgeschäfte, welche dem Geldwäschereigesetz unterstehen, klar eingegrenzt auf bankähnliche – also profitorientierte – Geschäfte. Die KST ist nicht zu verwechseln mit der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei (fedpol). Diese geht Geldwäscherei-Hinweisen von Banken und Finanzintermediären nach und leitet sie wenn nötig an die Strafverfolgungsbehörden weiter.
(awp/mc/hfu)