Geldwäscherei: Nationalrat heisst Gesetzesanpassungen gut

Im Sinne der Empfehlungen des Groupe d’action financière (GAFI) erfasst das Geldwäschereigesetz fortan auch die Finanzierung des Terrorismus. Dazu kommen neue Vortaten zur Geldwäscherei wie schwerer Schmuggel, Warenfälschung und Produktepiraterie. Finanzintermediäre müssen einen Verdacht unverzüglich melden. Sie werden auch verpflichtet, Art und Zweck der vom Kunden gewünschten Geschäftsbeziehung zu identifizieren. Mehr Informationen als bisher würden damit nicht verlangt, beruhigte Bundesrat Hans-Rudolf Merz.


Bagatellklausel
Zudem dürfen Finanzintermediäre Dritte leichter über einen Verdacht informieren als bisher. Mit einer Bagatellklausel werden sie von der Einhaltung der Sorgfaltspflichten bei geringen Beträgen entbunden. Adressatin ist künftig nur noch die Meldestelle für Geldwäscherei und nicht länger auch die Strafverfolgungsbehörde. Zum besseren Schutz der Finanzintermediäre vor dem Vorwurf der Geheimnis- oder Vertragsverletzung wird die restriktive Formel «gebotene Sorgfalt» durch die Bedingung ersetzt, dass die Meldung oder eine Vermögenssperre «guten Glaubens» erfolgte.


«Verhältnismässige Vorlage»
Im Kampf gegen die Geldwäscherei sei die Schweiz von Anfang an führend gewesen, sagte Finanzminister Merz. Die Vorlage beschränke sich auf das Notwendige. Sie sei verhältnismässig, gut für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes und wirtschaftsverträglich. Gegenüber Bundesrat und Ständerat brachte die grosse Kammer nur wenige Änderungen an. (awp/mc/ps

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