Geldwäscherei-Prozess: Bedingte Haftstrafen für Banker gefordert
Zudem sollen die Angeklagten Geldbussen zwischen 10’000 und 40’000 Franken bezahlen und – zusammen mit den in diesem Fall verurteilten brasilianischen Beamten – die Verfahrenskosten übernehmen. Das Verschulden der Banker wiege schwer, meinte die Bundesanwaltschaft.
Geldwäscherei von über 44 Mio. Dollar?
Die Ermittlungsbehörde wirft den fünf Kaderangestellten der ehemaligen Genfer Privatbank Discount Bank & Trust Cie (DBTC) vor, zwischen 2001 und 2002 Geldwäscherei von über 44 Mio. Dollar zugunsten eines brasilianischen Rings von korrupten Steuerbeamten vorgenommen zu haben. Die Beschuldigten bestreiten diese Vorwürfe heftig.
Vorwurf: Nicht wirkungsvoll gegen Geldwäscherei angekämpft
Die höchsten Strafanträge stellte die Bundesanwaltschaft für die beiden Angeklagten, die als Direktor respektive stellvertretender Direktor der Zürcher Filiale der ex-DBTC tätig waren. Sie hätten die notwendigen und entscheidenden Befugnisse gehabt, um wirkungsvoll gegen die Geldwäscherei anzukämpfen. Sie müssen sich daher wegen wiederholter gewerbsmässiger Geldwäscherei verantworten.
Anzeige des neuen Besitzers UBP
Die mutmassliche Geldwäscherei war aufgeflogen, nachdem die DBTC im Jahr 2002 von der Union Bancaire Privée (UBP) übernommen worden war. Die neue Eigentümerin erstattete Anzeige, weil ihr die Herkunft der Gelder auf gewissen Konten brasilianischer Kunden und der enorme Vermögenszuwachs merkwürdig vorkamen. Der Prozess hatte im Juni begonnen, war aber wegen Verfahrensfragen unterbrochen worden. Am 28. Juli erfolgte die Wiederaufnahme. Die Hauptverhandlung wird diese Woche beendet. Der Zeitpunkt der Urteilseröffnung steht noch nicht fest.
«Unentschuldbare Verleumdung»
Die angeklagten Schweizer Bankiers liessen im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Prozesses über ein PR-Büro eine Erklärung verbreiten, in der sie die Bundesanwaltschaft scharf kritisieren und von einem der «grössten Flops in der jüngeren Schweizer Justizgeschichte» sprechen. Es handele sich um eine «unentschuldbare Verleumdung» mit ungeheuerlichen Folgen für die Beklagten und den Steuerzahler. (awp/mc/pg/30)