Gutgeheissen wurde Friederichs Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts vom vergangenen Juni in Bezug auf drei Fälle von Urkundenfälschung. Die Richter in Bellinzona müssen deshalb die Strafe von dreieinhalb Jahren Zuchthaus anpassen.
Nur marginale Urteilsanpassung zu erwarten
Allerdings dürfte sich der Freispruch des ehemaligen Schweizer Botschafters in Luxemburg in diesen Fällen angesichts der Schwere der übrigen Delikte nur «marginal» auf das Strafmass auswirken, wie das Bundesgericht in seinem Entscheid festhält. Im übrigen hat es die Beschwerde des heute 64-jährigen Ex-Diplomaten abgewiesen.
Geldwäschereiverurteilung bestätigt
Insbesondere ist laut den Lausanner Richtern die Verurteilung wegen gewerbsmässiger Geldwäscherei nicht zu beanstanden. Das Bundesstrafgericht hatte Friederich im Juni wegen seiner Tätigkeit für spanische Drogenhändler der gewerbsmässigen Geldwäscherei und der Urkundenfälschung sowie in anderem Zusammenhang wegen einfacher Veruntreuung und Gläubigerschädigung schuldig gesprochen. Die Richter in Bellinzona verurteilten ihn dafür zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus und 15 000 Franken Busse. Friederich hatte 2001 von der Drogenbande Geld im Gesamtwert von rund 2,4 Millionen Franken entgegen genommen und teilweise über eigene Bankkonten gewaschen. Für seine Dienste erhielt er 134 000 Franken.
(swissinfo/mc/hfu)