Generalanwalt: ABN darf LaSalle ohne Zustimmung der Aktionäre verkaufen

ABN müsse für den Verkauf von LaSalle an die Bank of America nicht erst die Zustimmung der Aktionäre einholen, teilte der Berater des Obersten Gerichtshofes mit. Er riet dem Obersten Gericht, ein vorangegangenes Urteil eines Handelsgerichts zu verwerfen.

ABN Amro hatte beim Obersten Gerichtshof gegen das Urteil des Handelsgerichts Einspruch eingelegt. Das Amsterdamer Handelsgericht hatte zuvor den bereits beschlossenen Verkauf von LaSalle auf Eis gelegt, um den ABN-Aktionären die Chance zu geben, der Veräusserung zuzustimmen. Die Einschätzung des Generalanwaltes dürfte das Urteil des Obersten Gerichtshofs nun massgeblich beeinflussen, denn in der Regel folgt er den Empfehlungen des Beraters.


Teil der geplanten Fusion mit der Barclays Bank
ABN Amro hatte den Verkauf von LaSalle an die BoA im April als Teil der geplanten Fusion mit der britischen Barclays Bank beschlossen. Ende Mai hatte ein Bieterkonsortium um die Royal Bank of Scotland (RBS) sein höheres Gebot aber an die Mitübernahme von LaSalle geknüpft. Die niederländische Aktionärsvereinigung VEB klagte daraufhin erfolgreich vor dem Handelsgericht, weil ABN den Anteilseignern keine Gelegenheit gegeben habe, den Verkauf der US-Tochter abzusegnen. Neben ABN hatten auch Barclays und die Bank of America gegen das Urteil des Handelsgerichts Widerspruch beim Obersten Gerichtshof eingelegt. (awp/mc/pg)

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