Der Verwaltungsrat will eine Strafanzeige gegen mindestens einen früheren Manager einreichen. Es geht dabei um Inhalte aus dem Bericht von PricewaterhouseCoopers (PwC) zum Zustand der Gesellschaft, der als Punkt auf der Traktandenliste der aoGV aufgeführt ist. Nach Erkenntnissen aus diesem Bericht, der dem Verwaltungsrat im Entwurf vorliege, habe man durch eine strafrechtlich spezialisierte Anwaltskanzlei eine Beurteilung erster Teile dieses Berichts vornehmen lassen. Und aufgrund dieser sehe sich der Verwaltungsrat nun veranlasst, «gegen mindestens eine Person des früheren Managements der Gesellschaft Strafanzeige zu erstatten».
Bestechungsvorwurf
Die strafrechtliche Beurteilung sei von einer Zürcher Anwaltskanzlei auf der Basis des Untersuchungsberichts von PricewaterhouseCoopers verfasst worden. Aufgrund des im PWC-Bericht festgestellten Sachverhalts seien die Anwälte zum Schluss gekommen, es bestehe ein qualifizierter Verdacht, dass der frühere CEO über eine in England domizilierte Gesellschaft ausländische Amtsträger bestechen liess, damit diese VIP-Patienten nach Genolier schickten, heisst es in einem Schreiben der krisenerprobten Kommunikationsagentur Contract Media vom Donnerstag, welche die Interessen des Verwaltungsrates von Genolier vertritt.
GV-Verschiebung «angezeigt und erforderlich»
Da es sich bei dieser Person um eine an der aoGV zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagene Person handle und «gewisse Elemente des PwC-Berichts einer zusätzlichen Prüfung» bedürften, sei es «angezeigt und erforderlich», die Versammlung nicht am 16. August 2010 durchzuführen. Eine Verschiebung sei «Voraussetzung für eine informierte Stimmabgabe durch die Aktionäre». Zudem erhielten die zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagenen Personen die «Gelegenheit, sich mit den Erkenntnissen des PwC-Berichts rechtzeitig vor der nächsten ausserordentlichen Generalversammlung eingehend auseinanderzusetzen», heisst es. (awp/mc/ps/ps)