Gentech-Moratorium: BR für Verlängerung um drei Jahre

Bis dann dürfen gentechnisch veränderte Pflanzen in der Landwirtschaft nicht angebaut und gentechnisch veränderte Tiere nicht in Verkehr gebracht werden. Die Aussaat zu Forschungszwecken ist unter strengen Auflagen erlaubt. Schon im Mai hatte der Bundesrat beschlossen, das Moratorium zu verlängern. Damit soll Zeit für die Erarbeitung von bislang noch fehlenden wissenschaftlichen Grundlagen gewonnen werden. Der Schlussbericht des Nationalen Forschungsprogramms über Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen soll Mitte 2012 vorliegen.


Kein dringender Bedarf an Gentech-Food
Mit der Verlängerung des Moratoriums will der Bundesrat auch dem Umstand Rechnung tragen, dass weder in der Landwirtschaft noch bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein dringlicher Bedarf nach Gentech-Food besteht, wie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schreibt. Bis zum Ablauf des Moratoriums soll abgeklärt werden, wie die Vermischung von gentechnisch veränderten Organismen mit konventionell und biologisch produzierten Erzeugnissen vermieden werden kann. Es geht weiter darum, die Saatgutvermehrung zu schützen und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten.


UVEK und EVD sollen Regelungsentwürfe vorlegen
Die konkrete Umsetzung dieser Ziele ist noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, bis spätestens Ende Oktober Regelungsentwürfe vorzulegen. (awp/mc/ps/32)

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