Gericht verbietet Syngenta-Unkraut-Vernichtungsmittel in der EU

Das Gericht Erster Instanz kritisierte in seinem Urteil die Zulassung des Mittels durch die EU-Kommission im Jahr 2003. Diese habe die Gesundheitsauswirkungen nicht gründlich genug untersucht. Damit dürfe Paraquat, das vor allem unter dem Markennamen Gramoxone bekannt ist, vorläufig nicht mehr in der Europäischen Union verkauft werden.


Syngenta überrascht
Der Basler Chemiekonzern zeigt sich von dem negativen Verdikt – und auch vom verhängten sofortigen Verkaufsverbot – überrascht. Man werde «mit den Regulierungsbehörden und der Kommission kooperieren, um die verfahrensrechtlichen Implikationen der Entscheidung und die Bedenken des Gerichts zu verstehen», schrieb Syngenta in einer Mitteilung.


Mittel wird in 100 Ländern verkauft
Das Unternehmen verfüge über umfassende Daten, welche die sichere Anwendung von Paraquat für Anwender, Konsumenten und die Umwelt stütze. Das Mittel werde seit rund 60 Jahren hergestellt und in weltweit mehr als 100 Ländern verkauft, betonte das Unternehmen weiter.


Bei EU-weiter Zulassung in verschiedenen Ländern verboten
Bis zur EU-weiten Zulassung durch die EU-Kommission 2003 war Paraquat unter anderem in Schweden, Dänemark, Österreich und Finnland verboten gewesen – daher reichten diese Staaten gegen die damalige Entscheidung der EU-Kommission Klage ein. Die EU-Kommission kann dagegen ihrerseits nun Berufung einlegen.


Kritiker verweisen darauf, das Paraquat als sehr giftig und umweltgefährlich eingestuft ist und sich nicht sicher einsetzen lasse. Beim Versprühen habe die Chemikalie wiederholt die Lungen, Haut und Augen von Arbeitern geschädigt, hiess es.


Beschwerde der EVB
Anfang Mai hatte die Erklärung von Bern (EvB) zusammen mit asiatischen Nichtregierungsorganisationen eine Beschwerde bei der UNO-Welternährungsorganisation FAO eingereicht. (awp/mc/pg)

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