Wie das Medienhaus am Freitag in Berlin mitteilte, werde Springer gegen den Beschluss Rechtsbeschwerde einlegen. Springer habe nicht das Recht, die Untersagung des Bundeskartellamts zur Übernahme des TV-Konzerns gerichtlich überprüfen zu lassen, da beide Unternehmen den Zusammenschluss nicht weiter verfolgten, heisst es zur Begründung. (awp/mc/ar)