Gesundheitsdirektoren und Santésuisse brechen Gespräche ab
Demnach haben sich die Kantone verpflichtet, 85% der ausstehenden Prämien zu übernehmen. Im Gegenzug verzichteten die Krankenkassen auf einen Leistungsstopp, wenn ein Patient seine Prämien nicht bezahlt hat. Auch sah die Abmachung vor, dass die Prämienverbilligungen direkt an die Krankenkassen fliessen anstatt an die Versicherten, wie dies heute in einigen Kantonen der Fall ist.
Zeitlicher Druck
Die GDK begründete den nun erfolgten Gesprächsabbruch in einer Mitteilung vom Montag mit dem zeitlichen Druck: «Der Vorstand der GDK musste feststellen, dass sich die Verhandlungen in die Länge ziehen ohne dass ihr Abschluss garantiert wäre. Angesichts der Dringlichkeit einer Gesetzesänderung hat er deshalb die Verhandlungen beim heutigen Stand für abgeschlossen erklärt.»
Santésuisse «erstaunt»
Santésuisse reagierte «erstaunt» auf den Gesprächsabbruch. Man bedaure, dass die GDK darauf verzichte, dem Parlament einen gemeinsamen Vorschlag zu unterbreiten. Ursprünglich war die Absicht, dass die GDK und santésuisse einen gemeinsamen Vorschlag ausarbeiten.
150’000 säumige Zahler
Die unbezahlten Krankenkassenprämien sind ein grosses Problem für Krankenversicherer und Leistungserbringer. Die GDK geht von 150’000 Personen aus, die ihre Prämien nicht bezahlen und somit mit einem Leistungsstopp belegt sind. Die Schweizer Spitäler sitzen darum auf unbezahlten Rechnungen von etwa 80 Mio CHF.
Santésuisse will detailliertere Regelung
Der Krankenkassenverband santésuisse ist enttäuscht über den Gesprächsabbruch der GDK. Die GDK habe eine weniger detaillierte Regelung wollen als santésuisse, sagte Mediensprecher Felix Schneuwly. Für santésuisse reiche dagegen die Einigung über die Grundsätze vom 24. Oktober nicht. Wichtige Punke seien noch nicht geregelt, sagte Schneuwly. Auch hätten GDK und santésuisse dem Bund versprochen, dem Parlament einen gemeinsamen Vorschlag zu präsentieren. Santésuisse biete weiterhin Hand dazu.
Prämienverbilligungen: Nationale Lösung gefordert
Insbesondere drei Punkte will der Verband mit den Kantonen regeln, bevor der Vorschlag dem Parlament vorgelegt wird. Santésuisse fordert eine nationale Lösung, was die Ausschüttung der Prämienverbilligungen angeht. Heute gibt es Kantone, die ihre Prämienverbilligungen nicht an die Krankenkassen bezahlen, sondern an die versicherte Person selbst. Dies ist den Krankenkassen ein Dorn im Auge, weil dieses Geld teilweise für anderes ausgegeben werde anstatt für die Begleichung der Krankenkassenrechnungen. Santésuisse fordert von der GDK ein klares Bekenntnis, dass sie diesen Vorschlag unterstützt.
Zahlungsausfälle Krankenkassen überwälzen?
Weiter sind sich Kantone und Krankenkassen uneinig, wie mit den unbezahlten Rechnungen von früher umzugehen ist. Die Kantone sind nicht bereit, 85% der ausstehenden alten Prämienrechnungen zu bezahlen. Sie wollen, dass die Krankenkassen selbst diese Ausfälle tragen. Dies kommt für santésuisse nicht in Frage. Der Verband fordert eine Gegenleistung für die Bereitschaft der Kassen, die ausstehenden Arzt- und Spitalrechnungen der Vergangenheit zu bezahlen.
Kein Verlustschein – kein Geld
Drittens will santésuisse im Gesetz festhalten, dass die Kantone auch 85 Prozent der Ausstände von Versicherten ohne bekannten Wohnsitz übernehmen. Das Problem dieser Personengruppe: Die Krankenkassen können von ihnen keinen Verlustschein vorweisen, da diese nicht betrieben werden können. Ein Verlustschein ist aber nötig, um Geld vom Kanton zu kriegen. (awp/mc/ps/21)