«Ich habe den Eindruck, dass der Rücktritt von Bundesrat Pascal Couchepin zur Sachlichkeit der Beratungen beigetragen hat.» Mit 19 zu 7 Stimmen hiess die SGK die Einführung eines kostenlosen und von den Krankenkassen unabhängigen telefonischen Beratungsdienstes gut. Damit könnten wohl einige der 45 Millionen Arztbesuche im Jahr vermieden werden, sagte Stahl.
Noch kein Verbot von Billigkassen
Mit 18 zu 5 Stimmen nahm die Kommission einen Antrag an, den Kassen die Jagd auf kostengünstige Versicherte mit Provisionen und Telefonwerbung zu verbieten. Nichts wissen wollte sie hingegen mit knappen 11 zu 9 Stimmen von einem sofortigen Verbot sogenannter Billigkassen.
Leistungsaufträge für Spitalambulatorien
Oppositionslos passierte die Verpflichtung der Kantone, Leistungsaufträge für Spitalambulatorien zu erlassen. Bei einem Kostenanstieg von mindestens zwei Prozent über den Landesmittel soll der Bundesrat sodann – wie beantragt – die ambulanten Tarife in einem Kanton um höchstens 10 Prozent senken können.
Abgabe des preisgünstigsten Medikaments
Ohne Gegenstimme beschloss die SGK, dass den Patienten bei gleicher Eignung das preisgünstigste Medikament abgegeben werden muss, wenn nicht wesentliche therapeutische Gründe dagegen sprechen. Die Krankenkassen können einen bis höchstens 10 Prozent höheren Preis vergüten.
Praxisgebühr wohl chancenlos
Die umstrittene Praxisgebühr von 30 Franken fand laut Stahl schon beim Eintreten kaum Unterstützung. Entscheiden wird die Kommission am 27. August, wenn das Geschäft in einer Sitzung mit open end durchberaten wird. «Bis dahin fällt uns vielleicht noch etwas Besseres ein», sagte der Kommissionspräsident.
Die dringliche Vorlage des Bundesrates zur Kosteneindämmung in der Krankenversicherung soll von beiden Räten in der Herbstsession behandelt werden. Die Ständeratskommission berät darüber im August und Anfang September. (awp/mc/pg/25)