«Mit dem NAV versucht der Staat einmal mehr zu regeln, was in privaten Haushalten geschieht», kritisiert sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. Dagegen setzt sich der sgv vehement zur Wehr. Der in die Vernehmlassung geschickte Verordnungsentwurf für einen NAV für Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft ist ein Regelwerk, das vom Staat für die Angestellten einer einzelnen Berufsgattung aufgestellt wird. Die vorgeschlagene Regelung verletzt berechtigte Interessen verschiedener Branchen und führt zu Mindestlöhnen, die im Vergleich zu kantonalen NAV und zu jenen in anderen gewerblichen Branchen deutlich zu hoch sind.
«Überhöhte Mindestlöhne»
«Diese überhöhten Mindestlöhne senden falsche Signale mit volkswirtschaftlich negativen Folgen aus», stellt der sgv-Direktor fest. Ferner sei zu befürchten, dass sie zu vermehrter Schwarzarbeit in den Privathaushalten führen würden. Es wäre darum ein «gefährlicher Präzedenzfall», die Arbeitsverhältnisse der Hausangestellten auf nationaler Ebene zu regeln. (sgv/mc/ps)