Gewerbeverband gegen neue Vorschläge der Eidg. Kommission gegen Rassismus

Vertragsfreiheit bedeute, mit jemandem einen Vertrag einzugehen oder eben auch nicht. Diese Freiheit sei besonders im Arbeitsrecht von grosser Bedeutung, schreibt der sgv in einer Medienmitteilung. Es gehe nicht an, dass der Gesetzgeber den Unternehmen vorschreibe, wen sie anstellen sollen. Das relativ flexible Arbeitsrecht der Schweiz ist nach Ansicht des Gewerbeverbandes einer der wichtigsten Standortvorteile unseres Landes und darf auf keinen Fall eingeschränkt werden.


sgv befürchtet noch mehr Bürokratie und weniger Freiraum
In ihrer heutigen Medienmitteilung empfiehlt die EKR dem Gesetzgeber, privat- und arbeitsrechtliche Verbote rassistischer Benachteiligung zur Bekämpfung der Diskriminierung zwischen Privaten zu erlassen. Zu diesem Zweck möchte sie Beratungsstrukturen, Ombudsstellen und Schlichtungsstellen stärken beziehungsweise aufbauen. Für den sgv heisst das im Klartext: Noch mehr Bürokratie, noch weniger Freiraum für die Unternehmen. (sgv/mc/pg)

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