Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel

Gemäss der Rechtssprechung des Bundesgerichts sind folgende Kriterien massgebend, wobei diese nicht alle gleichzeitig erfüllt sein müssen:
– Einsatz fremder Mittel (Verschuldung)
– Anzahl der getätigten Transaktionen
– Eingehen erheblicher Risiken
– Kurze Besitzesdauer der Investments
– Wiederanlage der Gewinne
– Einsatz spezifischen Fachwissens

Wird auf Gewerbsmässigkeit erkannt, hat dies zur Folge, dass die erzielten Kapitalgewinne als Erwerbseinkommen eingestuft werden. Als solches unterliegen sie nicht nur der Einkommenssteuer, sondern es fallen darauf auch die Sozialabgaben an.

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