Vor einem Monat habe das Bundesgericht einen klaren Entscheid zur Beschränkung der Nachtarbeit in Tankstellenshops gefällt, hält die Unia fest. Das höchste Gericht habe dabei den geltenden gesetzlichen Schutz der Gesundheit und des Soziallebens der Arbeitnehmenden höher gewichtet als die Profitinteressen der Shopbetreiber.
Keine Mehrheit für Non-Stop-Shopping
Ein Teil der Arbeitgeber im Detailhandel und ihre politischen Interessenvertreter wollten aber einfach nicht anerkennen, dass weder die Bevölkerung noch die Mehrheit der Ladenbesitzer ein Non-Stop-Shopping wollten. In den Kantonen und auf Bundesebene lancierten sie eine Deregulierungsvorlage nach der anderen. Darum müssten zum Beispiel die St. Galler Stimmbürger im September bereits zum dritten Mal innert wenigen Jahren über eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten abstimmen. Und in Genf habe die Unia im August ein Referendum gegen eine solche Vorlage eingereicht. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats müsse sich am kommenden Montag mit einer besonders radikalen Vorlage befassen. Eine Parlamentarische Initiative fordere die Abschaffung jeglicher Beschränkungen der Arbeitszeit in Tankstellenshops. Die Unia wehre sich gegen diese Zwängerei der Deregulierungs-Turbos auf Kosten der Arbeitnehmenden. (awp/mc/gh/20)