Der Kauf von Quest stelle keine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs dar, begründete die Behörde ihren Entscheid. Die geplante Transaktion wird Givaudan nach Einschätzung der EU-Kommission zwar eine führende Position auf den europäischen Aromen- und Duftstoffmärkten verschaffen. Quest und Givaudan stünden jedoch in keiner sehr engen Wettbewerbsbeziehung. Sie hätten zudem mit dem Wettbewerbsdruck mehrerer anderer multinationaler Akteure mit beträchtlichen Marktanteilen zu kämpfen. (awp/mc/pg)