Mit der gleichen Begründung wie damals, nämlich einer angeblichen solidarischen Haftung für den Firmenkollaps, sei nun eine Klage in Parma in Höhe von 5,67 Mrd EUR gegen die Bank eingereicht worden, teilte das Institut am Mittwochabend mit. Die Haftung wird mit Transaktionen für Kunden aus dem Umfeld von Parmalat in Zusammenhang gebracht.
Rückstellungen für allfällige Verfahrenskosten
Die GKB bestreitet die «nach wie vor haltlosen Ansprüche»; es lägen keine neue Fakten und Erkenntnisse vor, schreibt sie. Sie sei gewillt, «ihr Ansehen zu schützen und einen allfälligen Schaden entschlossen geltend zu machen». Die GKB gibt sich überzeugt, dass «die Klage einer Grundlage entbehrt». Für allfällige Verfahrenskosten habe die Bank aber entsprechende Rückstellungen zu Lasten des Jahresabschlusses 2005 in der Höhe von 6 Mio CHF gebildet.
Gerichtspolizeiliche Ermittlungen eingeleitet
Wie die GKB bereits früher informiert hat, sind im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch von Parmalat 2005 gerichtspolizeiliche Ermittlungen unter anderem auch gegen Mitarbeiter der GKB eingeleitet worden. Dadurch wurde die Bank ebenfalls Gegenstand von Abklärungen, die den Zeitraum von 1998 bis 2003 betreffen.
Eigene Untersuchungen zeigten keine Mängel auf
Während die Ergebnisse dieser Ermittlungen noch ausstünden, habe der von der Bank selbst in Auftrag gegebene Untersuchungsbericht der bankengesetzlichen Revision keine gravierenden Mängel in Führung und Organisation zu Tage gebracht, so die GKB weiter. (awp/mc/ab)