Ein New Yorker Bezirksgericht muss der Einigung noch zustimmen. Das Abkommen ermögliche es, online nach Millionen von Büchern zu suchen, erklärte Google. Titel aus der Ergebnisliste sollen Nutzer über die Website des Verlages oder Online-Händler kaufen können. Wenn das Buch nicht mehr im Druck ist, werde ein Online-Zugang angeboten. Texte, deren Urheberschutz abgelaufen ist, stehen kostenlos zur Verfügung. Bildungseinrichtungen, Firmen und öffentliche Organisationen sollen Abonnements abschliessen können. Autoren und Verlage partizipieren an den Einnahmen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, der Verwertung zu widersprechen.
125-Millionen-Dollar-Vergleich
Google hatte 2004 damit begonnen, Bücher aus mehreren Bibliotheken zu digitalisieren. Der Inhalt sollte sich komplett im Internet durchsuchen lassen. Der Autorenverband Authors Guild sowie stellvertretend für den Verlegerverband Association of American Publishers (AAP) fünf grosse US-Verlage verklagten den Konzern 2005 wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Google zahlt nun 125 Millionen Dollar zur Begleichung der Forderungen sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten. Zudem soll mit dem Geld ein Register aufgebaut werden, mit dessen Hilfe Autoren und Verlage ihre Rechte künftig anmelden können. Verlage ausserhalb der USA sind von der Einigung nicht berührt. Sie können Google aber ebenfalls den Zugriff auf ihre Werke gestatten und Einnahmen mit dem Internet-Konzern teilen. (awp/mc/ps/09)