Dies teilte Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar am Donnerstag mit. Dieses protokolliere die von Kismet empfangenen WLAN-Daten und speichere sie dauerhaft auf einer Festplatte. «In den Protokollen liessen sich in dem WLAN-Test übertragene Daten eindeutig wiederfinden.» Caspar betonte: «Aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit halten wir eine lückenlose Aufklärung für unabdingbar.» Deshalb benötigten die Datenschützer für die von Google zugelassene Überprüfung nun weitere Informationen, etwa über den Quellcode der eingesetzten Software und letztlich auch eine Festplatte mit Originaldaten. «Ich erwarte von Google, dass der nun eingeschlagene Weg der Kooperation und Transparenz weiter beschritten wird», sagte Caspar.
Ermittlungsverfahren eingeleitet
Wegen der Speicherung privater WLAN-Daten durch Google hat die Staatsanwaltschaft Hamburg bereits Mitte Mai ein Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet. Dabei geht es um den Verdacht des Abfangens von Daten. Google hatte zuvor eingeräumt, bei seinen Kamerafahrten auch WLAN-Netze katalogisiert zu haben. Daten, die über ungesicherte Netze gesendet wurden, hat Google dabei miterfasst und gespeichert. Zuvor hatte das Unternehmen noch behauptet, keine Nutzdaten («payload data») zu speichern. (awp/mc/ps/20)