Der Bundesrat will der Arbeitsgruppe die Dokumente nicht aushändigen, sondern lediglich Einsicht gewähren. «Dies genügt uns nicht», sagte Pierre-François Veillon (SVP/VD), der Präsident der Gruppe, vor den Medien. Auch Maria Roth-Bernasconi (SP/GE), die Präsidentin der nationalrätlichen GPK, sparte nicht mit Kritik am Bundesrat. Der Konflikt mit dem Bundesrat habe die Untersuchung verzögert. Sie hoffe nun darauf, dass der Bundesrat dem Kompromiss-Vorschlag der GPK-Arbeitsgruppe zustimme.
Sichere Verwahrung zugesagt
Die Gruppe schlägt vor, dass der Bundesrat die Kopien der Dokumente aushändigt. Im Gegenzug will sie dafür sorgen, dass die Kopien sicher verwahrt werden – im Panzerschrank des GPK-Sekretariats. Zudem sollen nur der Präsident und der Vizepräsident die Dokumente studieren dürfen. Dieses Vorgehen war schon im Fall des ehemaligen Armeechefs Roland Nef gewählt worden.
«Unsinnig, nochmals von vorne zu beginnen»
Die GPK-Arbeitsgruppe erwartet die Antwort des Bundesrates bis Mittwochabend. Am Donnerstag und Freitag wollen die Geschäftsprüfungskommissionen darüber diskutieren. Falls der Bundesrat sich nicht auf den Kompromiss einlässt, brauche es eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), sagte Veillon. Er wollte dies nicht als Drohung verstanden wissen, fügte aber an, dass eine PUK die einzige Alternative sei. Kooperiert der Bundesrat, lehnt die Arbeitsgruppe dagegen eine PUK ab. «Es wäre unsinnig, nochmals von vorne zu beginnen», sagte Vizepräsident Hans Hess (FDP/OW).
Umstrittener Artikel im Parlamentsgesetz
Bundespräsidentin Doris Leuthard hatte letzte Woche erklärt, die Regierung werde Einsicht gewähren, die Unterlagen aber nicht anshändigen. Sie berief sich dabei auf den Artikel des Paralamentsgesetz, der die Kompetenzen der GPK regelt. Die Auslegung des Artikels ist umstritten: Die GPK-Arbeitsgruppe beruft sich auf denselben Paragraphen. Darin steht zum einen: «Sie (die Geschäftsprüfungskommissionen) entscheiden endgültig über die Ausübung ihrer Informationsrechte.»
Gleichzeitig heisst es, die GPK hätten keinen Anspruch auf Einsichtnahme in Unterlagen, die der unmittelbaren Entscheidfindung des Bundesrats dienten oder im Interesse des Staatsschutzes geheim zu halten seien.
Keine Angaben zu bisherigen Untersuchungen
Zu den bisherigen Ergenissen der Untersuchung, die seit Frühjahr 2009 läuft, äusserten sich die Vertreter der Arbeitsgruppe nicht. Zu erfahren war lediglich, dass alle Bundesräte befragt wurden. Vertreter der UBS wurden bisher nicht angehört. Die Arbeitsgruppe könnte diese zu einer Anhörung einladen, aber nicht zur Aussage zwingen.
26 Anhörungen durchgeführt
Bisher hat die Arbeitsgruppe, die sich aus je sechs Mitgliedern des Ständerates und des Nationalrates zusammensetzt, 26 Anhörungen durchgeführt. Sie beschäftigt sich nicht nur mit der Herausgabe der UBS-Kundendaten an die USA, sondern auch mit den Entscheiden der Behörden rund um die Finanzkrise. Der Bericht soll im Juni erscheinen.
PUK auf der Traktandenliste
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates hat sich am Montag ebenfalls mit dem Thema befasst. Sie beschloss mit 18 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung, «das Büro des Nationalrates aufzufordern, an seiner nächsten Sitzung die Frage der Einsetzung einer PUK zu traktandieren», wie es in einer Medienmitteilung hiess. Diese solle damit beauftragt werden, die Handlungen der FINMA und des Bundesrates in Zusammenhang mit der Herausgabe von UBS-Kundendaten zu untersuchen.
Die WAK anerkenne die Qualität der Arbeiten der GPK, sei aber der Meinung, dass eine PUK über bessere Mittel verfüge, um diese Untersuchungen durchzuführen, sowohl in Bezug auf die Informationsrechte, als auch bezüglich der materiellen Ressourcen. (awp/mc/pg/33)