Da die Steuertarife nicht gleichmässig (linear) sondern überproportional (progressiv) ansteigen, ist der Grenzsteuersatz höher wie der aus der Steuerrechnung zu entnehmende Gesamtsteuersatz.
Ein Beispiel: Ein Steuerpflichtiger erzielt ein steuerbares Einkommen von Fr. 150’000. Auf seiner Steuerrechnung wird eine Steuerschuld von Fr. 24’000 ausgewiesen. Dies entspricht einer Gesamtsteuerbelastung von 24 Prozent. Aufgrund der leicht höheren Verzinsung einer Kapitalanlage nimmt sein steuerbares Einkommen um Fr. 1’000 zu. Gemäss massgebendem Steuertarif erhöht sich die Steuerrechnung um Fr. 380 auf Total Fr. 24?380. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt immer noch 24 Prozent. Die Steuerbelastung für die Einkommenszunahme beträgt hingegen 38 Prozent. Deshalb ist für die Berechnung einer Steueroptimierung immer der Grenzsteuersatz und nicht der Satz für die Gesamtsteuerbelastung anzuwenden.