Dies teilte die Groupe Mutuel am Montag mit. Die vier neuen Gesellschaften sind die Mutuel Krankenversicherung AG, die Avenir Krankenversicherung AG, die Philos Krankenversicherung AG und die Easy Sana Krankenversicherung AG. Jede dieser Gesellschaften werde über 150’000 Versicherte umfassen, heisst es weiter. Insgesamt betreut die Gruppe rund 900’000 Versicherte.
Mehr Handlungsspielraum
Die Unternehmen würden damit in Sachen Eigenmittel der gesetzlichen Mindestquote (Reservequote) von 10% statt wie bis anhin 15 oder 20% unterliegen. Dank der aktuellen Eigenmittelquote von 18,4% im Schnitt entstehe dadurch ein grösserer Handlungsspielraum, damit den Versicherten vernünftige Prämien angeboten werden könnten, so die Mitteilung. In der Zusatzversicherung gründet die Groupe Mutuel mit der Mutuel Versicherungen AG eine neue Gesellschaft. Diese werde insbesondere im Bereich Kollektivversicherungen tätig sein. Die Einzelversicherungen werden weiterhin von der bereits bestehenden Groupe Mutuel Versicherungen GMA AG verwaltet.
Für Versicherte ändert sich nichts
Die Eigenmittel und Rückstellungen der neuen Zusatzversicherungs-Gesellschaft verzeichnen eine Quote von 100%, respektive rund 400 Mio CHF für einen Umsatz von ebenfalls rund 400 Mio CHF. Die getroffenen Massnahmen würden an der Beziehung der Versicherten mit der Groupe Mutuel nichts ändern. Ausserdem beeinflusse die neue Organisation in keiner Art und Weise die Arbeitsplätze innerhalb der Groupe Mutuel, die 1’400 Vollzeiteinheiten entsprechen.
Lebensversicherung von Reorganisation nicht betroffen
Durch die Neuorganisation sieht sich der Krankenversicherer für die neuen gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen der nächsten Jahre im Gesundheitswesen und Krankenversicherungsbereich gut gerüstet. Die Lebensversicherungsgesellschaft und die zwei Stiftungen der beruflichen Vorsorge seien von dieser Massnahme nicht betroffen. Die Reorganisation wurde im Einvernehmen mit den verschiedenen zuständigen Aufsichtsbehörden (BAG, FINMA, EDI) beschlossen, welche die Reorganisation noch definitiv genehmigen müssen. (awp/mc/ps/16)