Güterverkehrsvorlage: Kommission will mehr Geld für den Binnengüterverkehr

Die KVF hat die erste Lesung der Güterverkehrsvorlage abgeschlossen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Sie wird am 19./20. Mai eine zweite Lesung durchführen und das Geschäft in der Herbstsession dem Plenum unterbreiten. Mitte Februar hatte die KVF im Einklang mit Bundesrat und Ständerat einen Zahlungsrahmen von 1,6 Mrd CHF zur Förderung des alpenquerenden kombinierten Verkehrs in den Jahren 2011 bis 2018 gutgeheissen. Mit 15 zu 9 Stimmen lehnte sie es nun ab, den jährlichen Beitrag auf 220 Mio zu begrenzen.


Unterstützung für nicht alpenquerenden Schienengüterverkehr
Im Gegensatz zum Bundesrat will die KVF weiterhin auch den nicht alpenquerenden Schienengüterverkehr unterstützen. Mit 13 zu 11 Stimmen hiess sie für 2011 bis 2015 einen Zahlungsrahmen von 200 Mio CHF gut, um die Effizienz zu steigern und den Anteil der Bahn im Binnengüterverkehr zu erhöhen. Der Ständerat hatte sich mit 100 Mio begnügt. Zudem will er die Mittel nur für den kombinierten Verkehr einsetzen und nicht auch für den Transport von Einzelsendungen per Bahn. Einig sind sich Ständerat und Nationalratskommission darin, 2011 bis 2015 mit weiteren 30 Mio den Güterverkehr auf Schmalspurlinien zu fördern.


KVF geht nochmals über die Bücher
In einer zweiten Lesung wird die KVF ihre bisherigen Beschlüsse nochmals überprüfen. Kaum mehr zurückkommen dürfte sie dabei auf den Entscheid, das Ziel von nur noch 650’000 alpenquerenden Lastwagenfahrten statt 2009 erst zwei Jahre nach der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels anzustreben, das heisst voraussichtlich 2019. Ein strittiger Punkt des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG) ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Alpentransitbörse, mit der Durchfahrtsrechte für Lastwagen versteigert würden. Die KVF will dafür direkt die gesetzliche Grundlage schaffen, während der Ständerat für eine blosse Ermächtigung des Bundesrates zu Verhandlungen mit dem Ausland plädiert.


Verschärfte Haftungsbestimmungen gutgeheissen
Die Güterverkehrsvorlage umfasst neben dem GVVG und den Bundesbeschlüssen über Zahlungsrahmen auch noch andere Erlasse. So hiess die Nationalratskommission unter anderem die Änderungen des Transportrechts und insbesondere verschärfte Haftungsbestimmungen gut. Mit 20 zu 4 Stimmen genehmigte die Kommission überdies die vom Ständerat bereits beschlossenen Erweiterung des SBB-Netzes um die grenzüberschreitende S-Bahn Mendrisio-Varese. Die für die neue Doppelspurlinie bestimmten 67 Mio sind im Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds eingestellt. (awp/mc/ps)

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