Die Steuer wird auf dem Kaufpreis berechnet und ist in der Regel vom Grundstückerwerber zu entrichten. Teilweise sind sowohl der Erwerber als auch der Verkäufer steuerpflichtig.
Die Steuer wird auf dem Kaufpreis berechnet und ist in der Regel vom Grundstückerwerber zu entrichten. Teilweise sind sowohl der Erwerber als auch der Verkäufer steuerpflichtig.